Anhörung zur Bildung der Landgemeinde „Drei Gleichen“

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Die Gemeinde Drei Gleichen und Günthersleben-Wechmar haben im Zuge der
freiwilligen Neugliederung Beschlüsse zur Auflösung der beiden Kommunen und
zur Gründung einer gemeinsamen Landgemeinde „Drei Gleichen“ gefasst.

Derartige Bestandsänderungen bedürfen laut Thüringer Kommunalordnung eines
Gesetzes. Vor dem Erlass müssen die beteiligten Gemeinden und die
Einwohner, die in den betroffenen Gebieten wohnen, angehört werden. Der
Entwurf des Gesetzes liegt vom 23. März bis einschließlich 25. April 2018
in der Gemeinde Drei Gleichen, in Günthersleben-Wechmar und Schwabhausen
während der Dienst- bzw. Sprechzeiten aus und kann eingesehen werden. Die
Öffnungszeiten lauten:

Gemeinde Drei Gleichen
Schulstraße 1
99869 Drei Gleichen
OT Wandersleben

Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Gemeinde Günthersleben-Wechmar
Friedrich-Seitz-Weg 1
99869 Günthersleben Wechmar

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Gemeinde Schwabhausen
Gartenstraße 25
99869 Schwabhausen

Dienstag 17:00 – 19:00 Uhr

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