Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha fördert Denkmalpflege

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Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha fördert die vielfältigsten Anliegen, so unter anderem auch Projekte mit denkmalpflegerischem Hintergrund.
Mit dieser Initiative wird speziell Kirchgemeinden bzw. deren Fördervereinen die Möglichkeit gegeben, für ein Großprojekt eine Förderung durch die Regionalstiftung zu erhalten. Im Folgenden gibt die Regionalstiftung einige Kriterien für die Ausschreibung bekannt.

 

Kriterium für eine Förderung

Es muss sich um eine Kirche mit Sitz im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Gotha handeln.

 

Teilnahmebedingungen

Das Vorhaben ist ausführlich zu beschreiben und zu begründen, die Bestandteile des Finanzierungsplanes sind kurz zu erläutern.

 

Angaben zur Kirchgemeinde bzw. Förderverein/zum Projekt
Name der Kirchgemeinde/des Fördervereins
Ansprechpartner
Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse
Geplanter Projektbeginn/geplantes Projektende

Ausführliche schriftliche Beschreibung des Projektes mit Erläuterung. Hierbei kann es sich auch um eine mehrjährige Maßnahme handeln.
Kostenvoranschläge, Fotos (wenn vorhanden), Bauzeichnungen, Schreiben der Denkmalbehörde o. ä. bitte beifügen.

Förder- bzw. Finanzierungsplan (für den Zeitraum der Maßnahme)
Hierbei ist zu beachten, dass der Antragsteller einen Eigenanteil erbringt.
Auswahl des Fördermittelempfängers

Alle Kirchgemeinden bzw. dazugehörige Fördervereine aus dem Landkreis Gotha können einen Antrag auf Förderung einreichen. Der Antrag erfolgt über das Formular zur Ausschreibung, das in den Filialen der Kreissparkasse Gotha erhältlich bzw. über die Internetseite www.kreissparkasse-gotha.de/regionalstiftung abrufbar ist.

 

Eine Jury, die aus den Mitgliedern des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates besteht, wird die eingereichten Vorschläge bewerten und voraussichtlich in der Gremiumssitzung im August 2018 eine Auswahl treffen.
Die Kirchgemeinde/die Kirchgemeinden, die die Fördermittel für ihr Projekt erhält/erhalten, wird/werden nach dieser Sitzung über die Entscheidung informiert.

 

Termine:

Anträge auf Förderung können bis zum 20. Juli 2018 in allen Filialen der Kreissparkasse Gotha abgegeben werden oder Sie senden diese direkt an die:

Regionalstiftung der
Kreissparkasse Gotha
Lutherstraße 2-4
99867 Gotha

 

Förderbeträge

Die Förderung erfolgt nur anteilig und richtet sich nach dem zu fördernden Projekt.

H&H Makler

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