Bus-Streit: RVG wehrt sich

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Aschermittwoch endete die närrische Zeit. Nicht aber der Konflikt zwischen der Firma Steinbrück und der regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG). Der ist nicht neu, macht seit 2014 hierzulande immer wieder Schlagzeilen. Nun eskalierte das Ganze: Seit 1. Januar herrscht in Gotha Pärchenbetrieb im öffentlichen Nahverkehr.

Der „Gothaer Bus-Streit“ verschaffte bundesweite mediale Aufmerksamkeit – und deshalb auch die der Landespolitik. Beim Stichwort „Steuerverschwendung“ wurde Innen- und Kommunalminister Holger Poppenhäger (SPD) hellhörig, schickte Frank Roßner in die Spur. Deshalb lud der Präsident des Landesverwaltungsamtes Weimar (LVA) zum Gespräch nach Weimar.

Was dort abging und warum alles beim Alten bleiben muss – das erklärten in einer Pressekonferenz tags darauf Gothas Landrat Konrad Gießmann, sein Anwalt Jürgen Gnauck und Uwe Szpöt, der Geschäftsführer der RVG.

Uwe Szpöt erläutere im Detail, warum der Weimarer Steinbrück-Vorschlag abgelehnt wurde: Angeboten war, für die 2014er Konditionen zu fahren. Das habe er bereits im November 2016 abgelehnt – weil schon damals „nach langwierigen, sorgfältigen Recherchen klar war, dass bereits seit 2012 – und damit auch im Jahr 2014 – vorsätzlich falsche Abrechnungen vorgenommen wurden.“

Die Steinbrück-Seite bot zudem an, sämtliche Klagen gegen die RVG und den Landkreis fallen zu lassen und beiden Parteien alle dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Allein bei der RVG seien dies rund 100.000 Euro, sagte Szpöt.

Hier hakte Anwalt Gnauck ein: „Wolfgang Steinbrück hat mehrfach an Eides Statt vor Gericht erklärte, kein Vermögen mehr zu besitzen, zuletzt am 20.2. vorm Landgericht Erfurt“, sagte er und fragte, woher die RVG dann die Sicherheit nehmen solle, dass die Firma Steinbrück einen neuen Vertrag erfüllen könne – mit allen damit einhergehenden Kosten wie Lohn, Diesel, Steuern etc.

Uwe Szpöt wurde dann deutlich: „Ich frage nun: Hand aufs Herz – wer würde einen Vertrag mit jemanden eingehen, der einen offenkundig betrogen hat? Ich habe als Geschäftsführer der RVG Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Nach langwierigen, sorgfältigen Recherchen ist klar, dass es seit 2012 vorsätzlich falsche Abrechnungen gab.

Deshalb gab es eine Strafanzeige, deshalb ermittelt seit Mitte 2016 die Staatsanwaltschaft und deshalb konnte, kann und werde ich nicht Verträge mit diesem ehemaligen Geschäftspartner eingehen.“

Natürlich ging es in Weimar wie im Landratsamt dann um das sichtbarste Zeichen des Zerwürfnisses – um den Doppelverkehr. „Der hört sofort auf, wenn Steinbrück nicht mehr fährt“, war Anwalt Gnaucks knappe Antwort. Dies würde seine Forderungen gegenüber der RVG, die er derzeit einklagt, nicht berühren. Falls er aber weiterhin seine Busse rollen ließe, wäre die Stadt Gotha gefragt. „Hier sitzt die zuständige Gewerbeaufsicht. Das hat auch eben das Verwaltungsgericht Weimar festgestellt. Wenn Gotha nichts unternehmen will, muss eben die nächsthöhere zuständige Behörde aktiv werden. Und das ist das Landesverwaltungsamt.“ Dessen Präsident Frank Roßner habe dies am Mittwoch auch so gesehen.

Gießmann räumte übrigens zu Beginn des Mediengesprächs Fehler bei der Kommunikation ein. Man habe geschwiegen, damit „Gerichte ohne Beeinflussung durch die öffentliche Meinung“ befinden. Nun habe die Debatte „eine Schärfe“, die gebiete, „haltlosen Anwürfen“ entgegenzutreten.

Sein Fazit: „Irgendwann ist eine Grenze erreicht.“

1 KOMMENTAR

  1. Liest man das erwähnte Urteil des OVG WE stellt man fest, dass es um einen Reiseveranstalter geht, der nicht über die erforderliche Genehmigung nach dem PBefG verfügt. Hier geht es aber um Linienverkehr ohne Genehmigung, einen Teilaspekt des Gewerbes des Herrn Steinbrück. Insoweit ist hier eine Anwendung der GewO auf den Linienverkehr ohne Erlaubnis fraglich. Zumal hierfür ausdrücklich eine Bußgeldvorschrift im PBefG existiert.

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