Hey informiert: Neues Hochschulgesetz hilft Forschungsbibliothek Gotha

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HEYlife, wenn Hey liest. Foto: privat

Der Thüringer Landtag hat am heutigen Freitag mit fast zweistündiger Debatte das neue Thüringer Hochschulgesetz behandelt. Mit einem eingefügten Satz im Gesetz wird dabei eine entscheidende Verbesserung für die Gothaer Forschungsbibliothek im wissenschaftlichen und finanziellen Bereich erreicht. Darüber informiert Matthias Hey, Gothaer Abgeordneter des Thüringer Landtages.

Die Forschungsbibliothek auf Schloss Friedenstein gehört zur Universität Erfurt, „sie ist durch ihre jahrhundertalte große Geschichte aber mehr als nur die Bibliothek einer Uni und muss nach meiner Meinung deshalb auch besonders gefördert werden“, so Hey. Sämtliche Bibliotheken Thüringer Universitäten und Hochschulen stehen laut Gesetz unter einheitlicher Leitung und sind lediglich für die Bereitstellung der Literatur für Lehre, Forschung und Studium zuständig. Jetzt neu heißt es im Gesetz: „…abweichend davon wird die Forschungsbibliothek Gotha als wissenschaftliche Einrichtung betrieben.“

„Um diesen entscheidenden Satz habe ich einige Monate gekämpft und habe die Abgeordneten der Regierungskoalition zu dieser Gesetzesänderung überzeugen können“, freut sich Hey. Dadurch nämlich nimmt das historische Kleinod im Ostflügel des Gothaer Schlosses eine Sonderstellung im ganzen Land ein, die sogar gesetzlich verankert ist. „Mit dieser Regelung wird die Forschungsbibliothek in ihrer Rechtsstellung aufgewertet und kann ab sofort eigenständig Gelder aus sämtlichen Förderungen abrufen, die maßgeschneidert für wissenschaftliche Projekte bereitstehen, und die komplette Förderkulisse aus Europa, Bund und Land wird zukünftig der Forschung in dieser einzigartigen Bibliothek zugutekommen“, erklärt Matthias Hey, „ohne eine entsprechende Gesetzesänderung wäre das gar nicht möglich und die Forschungsbibliothek quasi eine Universitätseinrichtung unter vielen.“

Das neue Hochschulgesetz wurde am heutigen Freitag im Thüringer Landtag verabschiedet.

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