Imker aufgepasst: Behandlung gegen Varroatose wird weitergeführt

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Gotha Stadtschild

Auch im Jahr 2018 müssen alle Imker und Bienenhalter im Gebiet des
Landkreises Gotha ihre Bestände mit Medikamenten gegen die Varroamilben
behandeln. Dazu verpflichtet sie eine Allgemeinverfügung des Thüringer
Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vom 4. Juni
2018.

Hintergrund ist, dass nach wie vor Bienenvölker von der Varroa-Milbe
befallen sind. Die ursprünglich aus Asien stammenden Parasiten setzen sich
an den Honigbienen fest und vermehren sich in deren Brut. Während
asiatische Bienenarten dagegen natürliche Abwehr¬mechanismen entwickelt
haben, können in Europa ganze Völker der fleißigen Insekten an der
eingeschleppten Krankheit zugrunde gehen. Den Menschen allerdings betrifft
diese Tierseuche nicht; auch der Genuss von heimischem Honig ist
unbedenklich.

Die Behandlung der Völker müssen deren Halter im Bestandsbuch
dokumentieren. Darüber hinaus sind die Bienen¬stöcke, die außerhalb der
Grundstücke ihrer Eigentümer stehen, mit Namen und Adresse des Halters zu
versehen.

Das Veterinäramt des Landkreises weist darauf hin, dass die Behandlung mit
zugelassenen Medikamenten spätestens am 30.Juli als Sommerbehandlung und im
August/September als Nachsommerbehandlung zu beginnen ist und in der
brutfreien Zeit (November) als Winterbehandlung fortzuführen ist.
Insbesondere die zahlreichen Neulinge unter den Imkern werden auf diese
Pflichten hingewiesen. Aktuell sind im Landkreis Gotha 205 Bienenhalter mit
rund 1.868 Völkern erfasst.

Die bei der Tierseuchenkasse bestellten Varroa-Medikamente können im
Veterinäramt abgeholt werden. Dazu wird um telefonische Anmeldung unter
03621 214- 903 gebeten.

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