Landrat mit erneuter Rückendeckung für die Waldbahn

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Gotha Stadtschild

Nach dem Wettlauf um die Liniengenehmigungen der Thüringerwald- und Straßenbahnen Gotha GmbH (TWSB) im vergangenen Jahr muss sich der Landkreis Gotha als Auftraggeber des öffentlichen Personennahverkehrs nun erneut für den schienengebundenen Verkehr stark machen. 

Auslöser ist der Widerspruch der Busfirma Steinbrück, die sich bisher erfolglos um den Zuschlag der Linien bemüht, die von der TWSB bedient werden.

„Die anwaltliche Widerspruchsbegründung enthält keinerlei neue Argumente, die uns dazu veranlassen könnten, auch nur einen Millimeter von unserer Position abzurücken“, meint Landrat Konrad Gießmann. Der Chef des Gothaer Landratsamtes ist felsenfest davon überzeugt, dass „die Thüringerwald-und Straßenbahn ein zentraler Pfeiler im hiesigen Verkehrssystem ist und bleibt.“ Dafür gebe es eine Willensbekundung des Kreistages. Gießmann fügt hinzu: „Darüber hinaus ist die TWSB im Rahmen der Betrauung bis 2024 beauftragt, Verkehrsleistungen für den Landkreis zu erbringen und damit vertraglich gebunden. “

Mit beiden Argumenten hatte die Kreisverwaltung bereits im vergangenen Sommer ihre ablehnende Haltung zu den Anträgen der Firma Steinbrück begründet. Außerdem zählt die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs zu jenen Aufgaben, die von den Landkreisen eigenverantwortlich durchgeführt werden und der Selbstverwaltungsgarantie unterliegen. Das hatte das Landesverwaltungsamt im Herbst 2016 in der Begründung seiner Ablehnung dem Busunternehmen deutlich gemacht.

Parallel zu dem Busunternhemen hat auch de TWSB die Verlängerung ihrer bisherigen Liniengenehmigungen im vergangenen Jahr beim Landesverwaltungsamt beantragt und bewilligt bekommen. Die Urkunden für die Linienkonzessionen konnte Geschäftsführer Karl-Heinz Koch im Januar entgegennehmen.

Dementsprechend zuversichtlich sehen die Waldbahn als auch der Landkreis dem Ausgang des Widerspruchverfahrens entgegen.

 

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