Neue Runde im Gothaer Bus-Streit: Steinbrück sieht betrügerische Insolvenz – RVG-Insolvenzverwalter gelassen

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Unter dem Titel „Nach Bus-Posse folgt Insolvenz-Posse – betrügerische Insolvenz“ hat Wolfgang Steinbrück gestern Abend schwere Vorwürfe gegen den RVG-Insolvenzverwalter Rolf Rombach, den RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt und den Aufsichtsratsvorsitzenden und Landrat Konrad Gießmann erhoben. Der RVG-Insolvenzverwalter reagierte auf die neuerlichen Vorwürfe gelassen (Beide Pressemitteilungen finden Sie im Anhang.).

Steinbrück betonte, dass der Geschäftsführer der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH „Vermögen i. H. v. 1.474.000 Euro verschwiegen habe“, um einen „Eröffnungsgrund für die Insolvenz zu konstruieren. Dem Insolvenzverwalter ist dies angeblich nicht aufgefallen.“

Mit der Eröffnung der Insolvenz konnte die Firma Steinbrück nicht mehr aus ihren Titeln vollstrecken – für Wolfgang Steinbrück sind das „betrügerische Handlungen“, die zum Vorschein kamen, als beim Treffen beim Thüringer Wirtschaftsminister Tiefensee am 8. Mai der „Insolvenzverwalter Herr Rombach erklärte, er habe keine finanziellen Mittel, um an die Firma Steinbrück eine Abschlagszahlung zu tätigen. Daraufhin erklärten die Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes, dass die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH weder die Jahresschlusszahlung 2016 i. H. von 574.000 Euro, noch die Fördermittel für das Kalenderjahr 2017 – erstes Halbjahr – i. H. von 900.000 Euro abgefordert haben.

Steinbrück weiter: „Uns liegt gesichertes Zahlenmaterial vor, welches belegt, dass ein Liquiditätszufluss in Höhe von 1.474.000 Euro weder im Insolvenzantrag noch im Gutachten angeführt wurde. Somit wurde mit Vorsatz gehandelt und der Verdacht einer betrügerischen Insolvenz liegt mehr als nahe. All dies dient dem Ziel, die Vollstreckung der Firma Steinbrück aus Titeln in Höhe von 670.000 Euro zu vereiteln!“

Für Wolfgang Steinbrück ist das ein „in Deutschland einmaliger Skandal“, der unter der „Aufsicht des Landrates“ erfolge.

Rolf Rombach nahm – auf Anfrage unserer Redaktion – gestern Abend zu den erneuten Vorwürfen Stellung und schickte eine Pressemitteilung, die er bereits dem MDR zukommen ließ. Darin heißt es: “Richtig ist, dass die Leistungen für die Schülerbeförderung mit öffentlichen Gelder bezuschusst werden. Der Zuschuss wird kalenderbezogen gewährt.“

Für die Gewährung des Zuschusses sei es erforderlich, dass der Leistungserbringer nach „Ablauf des Kalenderjahres einen entsprechenden Antrag auf Auszahlung“ stelle und „in diesem Antrag konkret darlegt und nachweist, in welchem Umfang er im abgelaufenen Kalenderjahr Leistungen zur Schülerbeförderung erbracht und was ihm hierfür an Kosten unter Abzug der daraus erzielten Einnahmen entstanden“ sei, so Rombach.

Nach Abschluss einer Prüfung erlasse das Landesverwaltungsamt einen Bescheid und setzt diesem in Höhe des Zuschusses fest. Danach erfolge die Auszahlung.

Rombach weiter: „Richtig ist, dass ich für die RVG am 11. Mai 2017 den entsprechenden Antrag auf Gewährung des Zuschusses für das Kalenderjahr 2016 gestellt habe und zwar einen Tag, nachdem alle notwendigen Zuarbeiten und Bestätigungen von dritter Seite erfolgt sind, so dass der Antrag sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach korrekt ist und der Nachprüfung standhält.“

Über den Antrag sei noch nicht entschieden. „Die RVG hat auch in der Vergangenheit den Antrag auf Zuschuss jeweils erst im Mai stellen können, weil die notwendigen nachweisführenden Unterlagen nicht eher vorlagen. Der Zuschuss für 2014 wurde am 9. September 2015 und der Zuschuss für 2015 am 4. November 2016 ausbezahlt.“

Zum wiederholten Vorwurf der Firma Steinbrück kann ich nur folgendes sagen: „Die Firma Steinbrück hat unmittelbar nach dem Insolvenzantrag der RVG selbst Insolvenzantrag gegen die RVG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Diesen hat sie zwar kurze Zeit später ohne Begründung zurückgenommen, sich aber vorbehalten, einen neuen Insolvenzantrag zu stellen. Insoweit ging die Firma Steinbrück selbst von einer zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit der RVG aus.“

Zu den Vorwürfen von Wolfgang Steinbrück über das Vorgehen im Insolvenzverfahren nimmt Rolf Rombach wie folgt Stellung:  „Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aus rechtlichen Gründen gegenbüer Dritten keine Erläuterungen zu den von mir erstellten Insolvenzgutachten geben kann. Der Auftrag zur Erstellung des Insolvenzgutachtens wird vom Insolvenzgericht erteilt und soll die Entscheidung des Gerichts über den Insolvenzantrag vorbereiten. Es handelt sich um einen gerichtsinternen Vorgang im Insolvenzverfahren.“

1 KOMMENTAR

  1. Selbst dran Schuld, wenn die Stadt mit so einem Bauernbaron wie S Geschäfte macht. Den sollten sie aus der Stadt treiben für diese Vernichtung von Geldern!

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