Öffentliche Versteigerung von Fundsachen in Gotha

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Hiermit wird die öffentliche Versteigerung von Fundsachen bekanntgegeben. Die öffentliche Versteigerung, aus den Beständen des Fundbüros der Stadt Gotha findet am Freitag, dem 8. Juni 2018 ab 14:00 Uhrbim Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24 statt.

Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden öffentlich nach Höchstgebot versteigert. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Ein ersteigerter Gegenstand ist sofort zu bezahlen.

Versteigerungsbedingungen

1. Der Versteigerung erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB, insbesondere gemäß §§ 979 ff.

2. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt.

3. Geboten wird durch Handhebung.

4. Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:
Gebote bis 11,00 € in 1,00 € Schritten
Gebote darüber bis 25,00 € in 2,00 € Schritten
Gebote darüber in 5,00 € Schritten

5. Die zugeschlagene Sache wird nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt.

6. Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und Sachmangels. Es wird gekauft wie gesehen!

7. Wird die ersteigerte Sache nicht sofort abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung.

Hinweis: Die Liste der zur Versteigerung vorgesehenen Fundsachen wird in Kürze auf der Internetseite der Stadtverwaltung Gotha unter: http://www.gotha.de/rathauspolitik/buergerservice/online-dienste/fundbuero.html veröffentlicht und darüber hinaus im Schaukasten des Neuen Rathauses ausgehangen.

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