SPD-Politiker informieren sich vor Ort über Umsetzung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes

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Auf Initiative der SPD im Bund wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch der Unterhaltsvorschuss neu geregelt. Ab dem 1. Juli 2017 haben nunmehr alle minderjährigen Kinder einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Begrenzung bis zum 12. Lebensjahr ist weggefallen.

Für den SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Werner Pidde, der sich als finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion vorwiegend mit der Finanzpolitik des Landes beschäftigt, ist diese erst im Juni beschlossene Neuregelung ein wichtiger sozialpolitischer Meilenstein. „Die Lebenssituation vieler Alleinerziehender Mütter und Väter wird sich dadurch verbessern und das ist gut und richtig“, so Pidde.

Der Abgeordnete hat nun gemeinsam mit Stefan Schambach, dem Vorsitzenden der Kreistagsfraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen, die Möglichkeit genutzt, sich im Jugendamt des Landkreises Gotha über die Umsetzung des neuen Gesetzes in Thüringen zu informieren.

Im Gespräch mit Jugendamtsleiterin Simone Baumann ließen sich Pidde und Schambach die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen, die Entwicklung der personellen Situation im Jugendamt des Kreises in Folge der gesetzlichen Neuregelung sowie den erforderlichen Abstimmungsprozess mit dem Job-Center zur Vermeidung von zu viel Bürokratie erläutern.

Auch die finanziellen Auswirkungen auf das Land und die Kommunen waren Gesprächsthema. Laut Pidde geht das zuständige Sozialministerium derzeit von Mehrkosten in Höhe von etwa 25,7 Millionen Euro durch die Umsetzung des Gesetzes im Jahr 2018 aus, wovon der Bund 12, 3 Millionen Euro trägt. Die restlichen 13,4 Millionen Euro müssten sich das Land und die Kommunen jeweils hälftig teilen, wobei das Land diesen erhöhten kommunalen Bedarf bei den Berechnungen für den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigen muss. Hinzu kommen die Kosten für die verwaltungsmäßige Umsetzung des Gesetzes durch die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die SPD-Politiker erfuhren, dass die Landkreise und kreisfreien Städte derzeit von höheren Fallzahlen und Kosten, als vom Land angenommen, ausgehen und dass sie natürlich auf eine vollständige Übernahme aller zusätzlichen Kosten drängen.

Pidde dazu: „Der Referentenentwurf für den Kommunalen Finanzausgleich befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Die hier von den Kommunalen Spitzenverbänden ggf. auch zum Unterhaltsvorschuss vorgebrachten Argumente müssen sorgfältig geprüft werden“. Pidde zeigte sich optimistisch, dass die Differenzen bei den Prognosen zu den Fallzahlen und Kosten beim Unterhaltsvorschuss bis zur beabsichtigten Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes im Dezember 2017 ausgeräumt werden können. „Im Moment weiß niemand genau, wie viele zusätzliche Unterhaltsvorschussberechtigte es tatsächlich gibt. Diese Unklarheit wird nach ein paar Monaten des Wirkens des neuen Gesetzes beseitigt sein“, so Pidde.

Schambach lobte das Agieren des Kreisjugendamtes bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. „Nicht überall gibt es schon so arbeitsfähige Strukturen für die Abarbeitung der zusätzlichen Unterhaltsvorschussanträge, wie im Kreis Gotha. Als Kreistagsmitglied freut mich das natürlich“, so Schambach.

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