Gotha: Räuberischer Diebstahl

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Was am Donnerstagvormittag in einem Einkaufsmarkt in der Gerrit-Engelke-
Straße als einfacher Ladendiebstahl begann, wird nun von der Polizei als
Räuberischer Diebstahl behandelt. Ein Unbekannter steckte gegen 10.45
Uhr beim Gang durch die Regalreihen Lebensmittel und Alkohol im Wert von
ca. 28 Euro in seinen Rucksack und ging zur Kasse. Dort legte er allerdings
nur einen Pfandgutschein vor. Die Kassiererin verlangte das Öffnen des
Rucksacks, der Unbekannte öffnete diesen aber nur ein klein wenig. Nach
Passieren des Kassenbereiches sprach ein Marktmitarbeiter den Mann an.
Nun zog der mutmaßliche Ladendieb einen Schlagring aus seiner
Jackentasche und bedrohte damit den Marktmitarbeiter. Diese Handlung
qualifizierte den Ladendiebstahl zum Räuberischen Diebstahl. Der
Marktmitarbeiter zog sich zurück und der Unbekannte flüchtete aus dem
Markt. (kk)

 

Randalierend durch die Straßen gezogen
Gotha (Inspektionsdienst Gotha)
Kurz nach Mitternacht am Freitag wurde die Polizei wegen drei lärmender
Jugendlicher in Gotha-Siebleben informiert. Gartenzäune sollten eingetreten
worden sein. Die Überprüfung ergab zwei demolierte Gartenzäune in der
Wiesengasse. Beschädigt wurde außerdem eine Außenlampe auf einem
Grundstück. Als Tatverdächtige wurden in der Weimarer Straße drei junge
Männer im Alter von 15, 18 und 20 Jahren festgestellt. Wie hoch der
entstandene Sachschaden ist, muss noch ermittelt werden. (kk)

 

Aufgefahren
B 176/Döllstädt (Inspektionsdienst Gotha)
Zu einem Auffahrunfall mit ca. 6000 Euro Sachschaden kam es am
Donnerstag, gegen 17.25 Uhr, in Höhe Döllstädt. Der 44-jährige Fahrer
eines Nissans musste am Abzweig nach Döllstädt verkehrsbedingt
abbremsen und anhalten. Das bemerkte die 18-jährige Fahrerin eines
Daewoo zu spät und fuhr auf den Nissan auf. Verletzt wurde niemand. (kk)

 

Paletten verbrannt
Wölfis (Inspektionsdienst Gotha)
Auf dem Gelände eines leer stehenden Gebäudes in der Waldstraße hat ein
72-Jähriger am Donnerstagmittag in Metallgitterboxen Holzpaletten und
Möbel verbrannt. Der durch das Feuer entstandene Rauch führte zur
Alarmierung der Feuerwehr. Eine Genehmigung zum Verbrennen lag nicht
vor, weswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Eine
Brandgefahr bestand nicht. (kk)

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