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05|09|10
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Das hat er doch noch nie getan!

Geplant: Neues Gesetz für Halter „gefährlicher Hunderassen“

Ende Mai fallen in Sachsenburg vier Staffordshirebullterrier ein dreijähriges Mädchen an. Die 72-jährige Uroma wirft sich verzweifelt auf die Kleine, will sie vor den Attacken der wildgewordenen Vierbeiner schützen – vergeblich. Sie selbst kommt mit Bisswunden in Gesicht und Armen ins Krankenhaus, das Mädchen stirbt. Einen Monat zuvor in Cottbus: Ein Husky-Schäferhund-Mischling stößt einen Kinderwagen um. Er stürzt sich auf den herausgefallenen acht Wochen alten Säugling. Der Notarzt konnte auch hier nicht mehr helfen. Das kleine Mädchen stirbt im Klinikum an seinen schweren Bissverletzungen.

Erschreckende Meldungen der vergangenen Wochen, die alle betroffen machen, Hundehalter wie Eltern gleichermaßen. Sofort wird seitens der Politiker darüber diskutiert, wie die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden geschützt werden kann. Ziel eines Gesetzentwurfes, der nach der Sommerpause im Kabinett beraten werden wird, ist es, die volle Verantwortung des Hundehalters für seine Hunde weiter zu verstärken. „Halter von Kampfhunden müssen in Zukunft mit strengen Auflagen rechnen, die Zucht von und der Handel mit Kampfhunden wird verboten“, erklärt Thüringens Innenminister Prof.  Dr. Peter M. Huber. „Wir brauchen eine gute Grundlage, um zumindest eine belastbare Handhabe gegen Halter von gefährlichen Rassen zu haben“, erklärt auch Matthias Hey, Vorsitzender des Innenausschusses des Thüringer Landtages, die Notwendigkeit des Gesetzes. Von der verpflichtenden Einführung eines Hundeführerscheins und eines Sachkundenachweises für Halter „gefährlicher Hunde“ ist in der geplanten  Gefahrenhundeverordnung die Rede. Doch können damit in Zukunft solche Unfälle vermieden werden? „Nein!“, meint Jens Berndt von der Hundeschule Albersdorf. „Für mich steht eines fest: Trotz dieser Nachweise wird es immer wieder solche Unfälle geben! Leider!“, so der Hunde-Experte. Warum er dieser Ansicht ist?  Aus Erfahrung: „Seit zehn Jahren arbeite ich beruflich mit Hunden und ihren Haltern. Ein Großteil der Hundehalter ist ausgestattet mit der nötigen Vernunft und dem Verständnis, das es braucht, ein Raubtier zu führen.  Aber eben nicht alle“, erklärt der 44-Jährige, selbst Vater dreier Kinder und Halter drei großer Hunde. „Bei einigen Haltern vermisse ich den nötigen Respekt vor dem tatsächlichen Verhalten eines Raubtieres.“ Denn eben das und nichts anderes sei ein Hund.
Ebenso wäre seiner Meinung nach die Art und Weise der Durchführung sehr kompliziert: „Der Hund, der im Training auf einem Hundeplatz sehr ordentlich ‘Sitz’, ‘Platz’ und ‘Fuß’ übt, kann sich zu Hause völlig anders verhalten." Jens Berndt weiter: „Hund und Baby kann man einfach nicht allein lassen. Das war der große Fehler in Cottbus.“ Hundehalter sollten einfach wissen, dass ihr Hund durchaus in der Lage ist, andere Tiere oder im schlimmsten Fall eben auch Menschen zu töten. Dass in der geplanten Gefahrenhundeverordnung bestimmte Hunderassen –  Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden – als gefährlich eingestuft werden, hält Jens Berndt zwar für legitim, aber nicht für zu Ende gedacht. „Was ist mit Schäferhunden oder Husky-Mischlingen?“, fragt er. „Da war man meiner Meinung nach nicht konsequent genug.“
Ungefährliche Hunde oder gar „Familienhunde“ gebe es nicht.  Hundebesitzern muss statt dessen erklärt werden, was es heißt, einen kleinen oder großen „Hauswolf“ zu halten. Sie müssen einfach wissen, dass es normal ist, dass Hunde in einigen Situationen aggressiv reagieren. Für die Zukunft wünscht er sich jedenfalls, dass bei anstehenden Verordnungen, auch immer jemand mit hundlichem Sachverstand zur Beratung der Politiker hinzugezogen wird. „Ich wünsche allen Menschen beste Gesundheit ohne Bissverletzungen. Und allen Hunden wünsche ich Menschen, die ihre Hunde immer besser verstehen...“     

Katja Vollenberg