Millionenfacher Rechtsbruch…

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„Amerikas millionenfacher Rechtsbruch“ titelte in der vergangenen Woche SPIEGEL ONLINE und beschrieb haarklein, warum deutsche Ankläger in Karlsruhe und viele Staatsanwaltschaften prüfen müssen, ob der Chef des US-Geheimdienstes NSA nicht anders als sein britischer Kollege Sir Ian Robert Lobban nach deutschem Recht als Kriminelle zu behandeln sind.

Denn – so schreiben es die SPIEGEL ONLINE-Journalisten – das „millionenfache Abgreifen von Kommunikationsdaten deutscher Bürger durch NSA und den Briten-Dienst GCHQ, der Versuch, deutsche Politiker zu belauschen, gilt hierzulande als ‚Ausspähen von Daten’ (Gefängnis bis zu drei Jahren), ‚Abfangen von Daten’ (zwei Jahre) – oder sogar als ‚Geheimdienstliche Agententätigkeit’ (bis zu zehn Jahren). Verdächtig sind nicht nur die ausländischen Dienste. Auch die Verantwortlichen des bundesdeutschen Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes könnten, wenn sie von den Aktionen gewusst oder gar daran partizipiert haben, als Angeklagte vor deutschen Gerichten landen.“

Eins ist klar: Niemand in Deutschland, der etwas auf die hierzulande bestehenden Grundrechte gibt, kann nach dieser unerhörten Schnüffel-Affäre zur Tagesordnung übergehen.

Bleibt die Frage, was zu tun ist? Den NSA-Chef vor ein deutsches Gericht stellen? Na ja, eher landet ein Deutscher noch einmal auf dem Mond, im eigenen Raumgefährt wohlgemerkt. Und wieviel wussten eigentlich die Schlapphüte vom BND aus Pullach von dem Ganzen? Waren Sie etwa eingeweiht?

Ich bin gespannt, wie Vater Staat mit dieser Affäre umgeht. Jetzt muss sich zeigen, wie ernst es um die Verteidigung unserer Rechtsstaatlichkeit steht…

Ihr Maik Schulz

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