Fördermittel fürs Ehrenamt stehen bereit

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Symbolfoto: Ein Schulkind schreibt die Worte "Ehrenamt" und "engagieren" auf ein Blatt Papier (Foto vom 31.05.2016). Foto: Anne Günther/FSU

Zur Unterstützung und Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen erhält der
Landkreis Gotha im Jahr 2017 abermals Fördermittel von der Thüringer
Ehrenamtsstiftung.

Diese werden an Vereine, Verbände,
Religionsgemeinschaften sowie Initiativen und Körperschaften des
öffentlichen Rechts weitergegeben. Die Empfänger wiederum können mit den
Zuwendungen neue Mitstreiter für unentgeltliches Engagement gewinnen, deren
Aus- und Weiterbildung ermöglichen oder Modellprojekte initiieren.
Andererseits sind auch Auszeichnungsveranstaltungen für verdiente Mitbürger
sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit hiermit finanzierbar. Bedingung
dafür ist stets der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha.
Das Landratsamt Gotha nimmt bis 31. Juli 2017 Anträge für die Förderung des
Ehrenamts entgegen. Vereine, die in Dachverbänden wie dem Kreissportbund
oder dem Kreisfeuerwehrverband organisiert sind, können ihre Fördergesuche
direkt an selbige richten. Vereine und Initiativen, die nicht auf eine
Dachorganisation zurückgreifen können, sollten die Unterstützung im
Landratsamt Gotha, Steuerungsunterstützung/Büro des Landrates,
18.-März-Straße 50, beantragen. Für Fragen steht dort Frau Daniel unter der
Telefonnummer 03621 214-287 oder per E-Mail unter blr@kreis-gth.de zur
Verfügung.
Tipp: Der aktuelle Förderantrag steht unter
http://www.landkreis-gotha.de/service/foerdermoeglichkeiten/ehrenamtsfoerderung/
zum Download bereit.

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