Gothaer Bus-Streit: Steinbrück verweist im Vertragsstreit auf Richter-Urteil bei Einstweiliger Verfügung

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Im Gothaer Bus-Streit verweist die Firma Steinbrück immer wieder auf ein richterliches Urteil, welches die Vertragslaufzeit bis Juni 2019 bestätige. Zuletzt verwies Ursual Steinbrück in einem Offenen Brief an den Thüringer Innenminister darauf (Lesen Sie dazu den Beitrag HIER). Auf Bitte unserer Redaktion schickte das Unternehmen uns einen Auszug auf dem Entscheid von Richter Steigerwald über eine beantragte Einstweilige Verfügung der RVG.

Wir veröffentlichen dies hier wie gestern angekündigt, verweisen aber gleichzeitig darauf, dass es sich hier um die Begründung dafür handelt, warum der Richter den Antrag der RVG ablehnt, dass Steinbrück die Rechnersystem rausgeben solle.

Ein richterliches Urteil darüber, ob der Vertrag bis 2019 Bestand hat, sprich: die Kündigung der Firma Steinbrück durch die RVG wirksam ist, steht aus Sicht unserer Redaktion noch aus.

Ein weiterer Hinweis: Die RVG ist gegen diese Entscheidung des Landgerichtes in Berufung gegangen; diese hat das Oberlandesgericht Jena auch angenommen. Somit besteht auch noch keine Rechtskraft.

Eine zweite Anmerkung der Redaktion: Die Firma Steinbrück hat die aus ihrer Sicht wesentlichen Passagen hier angekreuzt und herausgehoben – nicht die Redaktion.

H&H Makler

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