Schipanski zu Gesetzesänderung

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Foto: privat

Am Donnerstag (18. Mai 2017) beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Waffengesetzes. Der örtliche Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) stellte hierzu fest:

„Das Schützentum, die Jagd und das Sportschießen sind fester Bestandteil unseres Brauchtums und werden von ihren Anhängern und Mitgliedern verantwortungsbewusst praktiziert. Unsere Regelungen zum Umgang mit und zum Besitz von Schusswaffen zählen bereits heute zu den  strengsten auf der Welt und gewährleisten einen hohen Schutz. Daher haben wir uns in der CDU/CSU-Bundesfraktion dafür eingesetzt, dass die Regelungen im Waffenrecht mit Augenmaß angepasst werden. Das bedeutet, dass bürokratischer Mehraufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum erzielten Sicherheitsgewinn stehen muss.

Es ist uns gelungen, eine umfassende Besitzstandreglung für Waffenschränke durchzusetzen. Im Ergebnis bedeutet dies: wer heute einen den geltenden Vorschriften entsprechenden Waffenschrank nutzt, wir dies auch in Zukunft tun können. Nur im Falle einer Neuanschaffung eines Waffenschrankes müssen künftig Schränke der aktuellen DIN-Norm erworben werden.

Ferner wird die Rechtslage für fahrlässige Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschiften von Munition nicht verschärft.

Um sicherzustellen, dass Extremisten nicht legal in Besitz von erlaubnispflichten Waffen sind, wird künftig bereits ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen Waffenregister gespeichert. Somit können die Verfassungsschutzbehörden bereits bei Antragstellung ihre Erkenntnisse im Hinblick auf Extremisten überprüfen.“

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