Die Ende 2011 in Kraft getretene Novelle der Trinkwasserverordnung nimmt vor allem Vermieter und Hotels in Sachen Infektionsschutz stärker in die Verantwortung als bisher.
Darauf weist das Kreisgesundheitsamt aufgrund der geringen Zahl von Rückmeldungen nochmals hin. Die Vermieter von Wohnhäusern mit mehreren Parteien sowie Hotel- und Pensionsbetreiber müssen künftig einmal jährlich auf eigene Kosten die Wassergüte analysieren lassen, sofern sie in ihren Objekten Großanlagen zur Warmwasserbereitung vorhalten.
Die vom Thüringer Sozialministerium verordnete Kontrollpflicht greift ab Warmwasserspeichern, die das Volumen von 400 Litern überschreiten oder mehr als drei Liter Wasser in den Rohrleitungen zwischen Erwärmer und Wasserhahn führen. Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben von der neu verankerten Eigenkontrolle ausgenommen.
Ziel der Festlegung ist es, das Risiko einer Ausbreitung von Legionellen zu senken. Das Bakterium tritt insbesondere bei Warmwasserbereitern mit geringem Wasserdurchfluss auf.
Eigentümer oder Betreiber müssen ihre entsprechenden Objekte dem Gesundheitsamt, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha schriftlich oder per E-Mail an gesundheit@kreis-gth.de umgehend bekanntgeben. Dazu sind folgende Mindestangaben notwendig: Objekt-Anschrift, Inhaber-Anschrift, Anzahl der Wohnungen und Duschen, Inhalt des Warmwasserspeichers, Rohrleitungsvolumen (ohne Zirkulation) größer oder kleiner drei Liter, Anzahl der Steigestränge.
Wichtig: Mit den Untersuchungen und der Probenentnahme dürfen nur zugelassene Labore und Einrichtungen beauftragt werden. Die Liste ist im Internet abrufbar unter: http://www.thueringen.de/de/tmsfg/gesundheit/gesundheitsdienst/trinkwasseruntersuchung/content.html
Für alle Betroffenen hat das Gesundheitsamt ein Merkblatt und ein Meldeformular online gestellt, die unter www.kreis-gth.de/index.php?id=46 abrufbar sind.




















