Polizeiaktion in Gothas Gartenstraße

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Der Redaktion von „Oscar am Freitag“ liegen Videos über eine Polizeiaktion am 1. Mai 2020 in Gothas Gartenstraße vor.

Sie zeigen eine größere Anzahl von PKW, nicht nur aus dem Landkreis Gotha, die offenkundig im Corso gefahren waren. Zu sehen sind auch mindestens zwei Polizeifahrzeuge und etliche Polizeibeamte.

In einem Video verweist einer der Polizisten darauf, dass man die Versammlungsbehörde (die des Landkreises) angefordert habe. Das lässt vermuten, dass die Polizei wegen eines möglichen Verstoßes gegen aktuelle Auflagen bei Demonstrationen eingegriffen hat.

In den sozialen Netzwerken kursierte in den Tagen zuvor ein Post, der zu einer solchen Form der Demo mittels Fahrzeug-Corso und Hupkonzert aufgerufen hatte. Auch während des Polizeieinsatzes sind Hupen und Vuvuzelas zu hören.

In einem anderen Video ist zu sehen, wie Beamte versuchen, einen Mann aus seinem PKW zu ziehen. Es ist nicht ersichtlich, was der Grund dafür war.

Derzeit (Anmerkung der Redaktion: 1. Mai, ist weder über die zentrale Einwahl der Landespolizeiinspektion noch über die Pressestelle der LPI Gotha Auskunft zu bekommen. Eine Mail mit entsprechender Anfrage ist parallel versandt worden

Die Redaktion bleibt an der Sache dran…

1. Mai, 18 Uhr – Anm. der Redaktion:
Auch in der letzten Stunde war in der LPI Gotha niemand zu erreichen.
Daraufhin haben wir in der Einsatzzentrale der Landespolizeidirektion in Erfurt nachgefragt. Dort war das Ereignis offiziell nicht bekannt. Der Polizist am Telefon hatte aber kurz zuvor eines der Videos von einem Kollegen gezeigt bekommen, wie er sagte…

2. Mai, 11 Uhr – Anm. der Redaktion:
Polizeidirektor Matthias Bollenbach, der stellvertretende Leiter der Landespolizeiinspektion Gotha, der gestern Dienst im Führungsstab der LPI hatte, hat heute Vormittag die Redaktion kontaktiert:
Bollenbach sagte, die Polizei habe im Vorfeld der Aktion davon Kenntnis bekommen (Anm. der Redaktion: entsprechende Postings auf FB hat es Tage vorher gegeben, u. a. mit diesem Poster; siehe Foto). Deshalb seien Einsatzkäfte vorab zur Aufklärung unterwegs und entsprechend schnell auch am Ort des Geschehens gewesen.
Er begründete den Einsatz der Polizei damit, dass durch eine Anzahl von Fahrzeugen die Gartenstraße blockiert wurde.
Diese Blockade habe man als Eingriff in den Straßenvekehr gewertet und er habe die Auflösung der Blockade angeordnet, sei wenig später selbst vor Ort gewesen.
Zudem wertete man diese Blockade als Demonstration. Weil sie nicht angemeldet war, musste sie unterbunden werden, so Bollenbach.
Die Teilnehmer sollten darüber belehrt und zugleich die Autokennzeichen erfasst werden – deshalb, weil sich nicht feststellen ließ, wer der oder die Verursacher der Blockade gewesen seien und welche Kraftfahrer wegen der Aktion unfreiwillig im Stau standen.
Nach 45 Minuten habe man den Einsatz beendet.
Nicht aber, ohne auch weiterhin Streife zu fahren. Dabei seien Wiederholungstäter an Hand der Kennzeichen festgestellt worden, deren Personalien man aufgenommen habe.
Eines der Videos, die der Reaktion vorliegen, zeigte, wie erst zwei, dann drei Beamte einen PKW-Fahrer unter Einsatz erheblicher körperlicher Gewalt aus dem Fahrzeug ziehen wollten. Darauf angesprochen, sagte Bollenbach, der Mann sei aufgefordert worden, sich auszuweisen. Als er das verweigerte, habe man zu diesem Mittel greifen müssen, um seine Identität feststellen zu können.
Bollenbach sicherte ausführlich schriftlich Antwort auf den Fragenkatalog der Redaktion von „Oscar am Freitag“ für den Montag zu.

 

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