Fahrzeughalter, deren Wagen durch bevollmächtigte Dritte zugelassen werden sollen, können ihre Identität ab sofort mit einer Kopie des Personalausweises belegen. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Landkreises Gotha hin.
Bislang musste das Originaldokument des Halters zur Zulassung vorgelegt werden, auch wenn das Zulassungsverfahren durch Beauftragte wie Autohäuser oder Familienangehörige vorgenommen wurde. Die Vereinfachung hat das Bundesinnenministerium aus praktischen Erwägungen heraus verfügt, da sich ansonsten die An-, Um- oder Abmeldung durch Dritte infolge des neuen und restriktiven Personalausweisgesetzes sehr schwierig gestaltet hätte.
Für die Zulassung wird nun eine Ausweiskopie als ausreichend angesehen, wenn das Duplikat ausschließlich durch den Bevollmächtigten erstellt wird und letzterer mit Name, Datum sowie Unterschrift auf der Kopie bestätigt, dass ihm das Original vorgelegen hat. Der Abzug soll auch als solcher mit dem Wort „Kopie“ kenntlich gemacht werden. Wie bislang üblich, benötigt der Dritte auch weiterhin eine Vollmacht des Halters, um in dessen Namen handeln zu können.
Wer besondere Vorsicht beim Umgang mit personenbezogenen Daten walten lässt, kann auf der Kopie auch die Seriennummer des Personalausweises schwärzen. Lediglich Familien- und ggf. Geburtsname, Vorname, Anschrift sowie Geburtsdatum und -ort werden zwingend benötigt. Die Ausweiskopie wird hinterher von der Zulassungsbehörde vernichtet.