Gothaer Bus-Streit: Schwere Vorwürfe von Ursula Steinbrück gegen Landrat Gießmann

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In einem offenen Brief hat sich Ursula Steinbrück Anfang dieser Woche an den Thüringer Innenminister Holger Poppenhäger gewandt.

Dabei kritisiert die Ehefrau von Wolfgang Steinbrück den Landrat Konrad Gießmann verschärft: „Mit allen Mitteln versucht ein Landrat mit seinem Gefolge… eine seit 120 Jahren bestehende Firma, die sich bisher nichts hat zu Schulden kommen lassen, in den Ruin zu treiben.
Gesetze, Gerichtsurteile, Verfügungen von Verwaltungsämtern, das alles wird ignoriert und die Politik lässt es geschehen“, heißt es in dem Brief.

Nach Meinung von Ursula Steinbrück werden „Lügen und Beschimpfungen… verbreitet, Mitarbeiter angeschrieben und abgeworben… Grundbuchauszüge werden genutzt, um meinem Mann verheimlichten Besitz und damit vor Gericht eine falsche eidesstattliche Versicherung zu unterstellen (Besitz verkauft)…“

Ursula Steinbrück verweist darauf, es liege „ein Urteil vor, dass unsere Verträge bis 2019 Gültigkeit haben, es wird bis heute versucht, die Zahlungen zu verhindern.“

Für Ursula Steinbrück ist klar: „Hier geht es doch gar nicht mehr um die Sache, sondern es ist ein reines Politikum von einem Landrat und Gefolge geworden. Die Allmacht eines Landrates ist unglaublich, er kann schalten und walten nach SEINEM Recht.“

Das Landratsamt Gotha äußerte sich – auf den offenen Brief angesprochen – wie folgt in einer Stellungnahme: „auch wenn die persönlichen Anwürfe der Firma Steinbrück gegen den Landrat inhaltlich immer neue Tiefststände erreichen, lehnt er eine Entgegnung auf diesem Niveau weiterhin ab und wird nicht auf die falschen Tatsachenbehauptungen eingehen.  ‚Man kann nicht nicht kommunizieren‘, schrieb einst Paul Watzlawick. Insofern offenbart das Schreiben an den Innenminister deutlich mehr über die Verfasser als über die darin verunglimpften Personen.

Die Redaktion von Oscar am Freitag wiederum erbat am Nachmittag vom PR-Berater eine Info über das angesprochene Urteil, dass die Verträge von Steinbrück bis 2019 Gültigkeit haben. In den Unterlagen der Redaktion, die die Prozesse vielfältig verfolgt, gibt es ein solches Urteil nicht. Wir können uns an ein Urteil dazu auch nicht erinnern.

Bis heute Abend (Donnerstag, 16. März) um 21.58 Uhr kam die von der Firma Steinbrück erwünschte Info noch nicht. Wir wwerden diese an dieser Stelle aber sofort nachreichen, so bald die Information da ist.

Am Freitag hat das Unternehmen ihre Infos geschickt. Dabei handelt es sich um die Begründung von Richter Steigerwald, warum er die Einstweilige Verfügung der RVG ablehnt. Damit hatte die RVG vergeblich versucht, die Rechner- und Kassensystem von der Firma Steinbrück einzufordern. Zum entsprechenden Beitrag mit der Urteilsbegründung geht es HIER.

2 KOMMENTARE

  1. Die RVG spielt hier volles Risiko auf dem Rücken des Steuerzahlers. Ich kenne die Verträge nicht, aber es gibt nur zwei Möglichkeiten:
    Entweder, Steinbrück waren die Lizenzen bis 2019 zugesagt, und die Vergütungsfrage war offengelassen, um sie zukünftigen Entwicklungen anpassen zu können (Treibstoff- und Lohnsteigerungen z.B.). Dann kann nur aufgrund des Umstandes, dass man sich nicht über die Vergütung einig wurde, kein Kündigungsgrund hergeleitet werden, denn diese Unsicherheit war dann von Anfang an gewollt. Bei Uneinigkeit hätte man die Vergütung dann gerichtlich festlegen lassen müssen.
    Oder die Verträge enthalten bereits eine Vergütungsregelung, mit der die Fa. Steinbrück später nicht mehr einverstanden war. Dann gilt diese weiter, es sei denn, die Kosten sind so hoch gestiegen, dass man dies bei Vertragsschluss noch nicht voraussehen konnte. In diesem Fall hätte die Fa. Steinbrück die höhere Vergütung einklagen müssen.
    Daraus wird ersichtlich, dass in beiden Fällen ein Gericht als unabhängige Instanz zu entscheiden gehabt hätte. Deswegen ist die Kündigung des gesamten Vertrages mit der Begründung der Uneinigkeit über die Vergütung unverantwortlich. Wenn die RVG nun vor Gericht nicht zu 100% gewinnt, wurden Steuergelder in Millionenhöhe (weit über 300.000 Euro pro Monat bis 2019) sinnlos verbrannt. Wer haftet dann dafür?

  2. Über das Rückgrat der Familie Steinbrück freue ich mich immens und hoffe, sie bleiben hart. Viel zu oft denken Politiker, über dem Recht zu stehen. Es ist ein Beitrag für die Allgemeinheit, wenn Menschen wie Steinbrücks solchen Elementen die Stirn bieten. Ich selbst bin in Gotha aufgewachsen und jedes Mal, wenn ich nun Gotha aus rein familiären Gründen besuche ist es ein Alptraum, die Stadt im jetzigen Zustand zu sehen und wieder neue „glorreiche“ Geschichten sowohl von Gotha Stadt wie Land zu hören, die mehr an Schildbürgerstreiche erinnern. Leider bluten die Bürger, schade, dass man nicht die dafür verantwortlichen Herren mit ihrem Privatvermögen in Haftung nehmen kann.

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