Grenzübertritt für Kinder nur noch mit eigenem gültigen Dokument

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Passpflicht für Kinder bei allen Auslandsreisen

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.

Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument (Reisepass) dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde, für die Stadt Gotha im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, zu beantragen.

Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit  Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Insofern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gotha zu beantragen.Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ggf. – je nach Reiseziel – Personalausweise auch vor dem 16. Lebensjahr auf Antrag zur Verfügung. Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro. Er ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Bis zu diesem Alter kann er verlängert und mit einem neuen aktuellen Passbild versehen werden. Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung kostet sechs Euro. Die Entscheidung, welches Dokument für die Einreise erforderlich ist trifft das Zielland. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern.

Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt entsprechende Hinweise unter:
www.auswaertiges-amt.de