In einer demokratischen Gesellschaft ist das gleichberechtigte Miteinanderleben von Menschen mit und ohne Behinderung eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe.
Nach § 7 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz haben Kinder, die im Sinne des Achten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB VIII, SGB XII) behindert oder von Behinderung bedroht sind, das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert zu werden.
Die besondere Chance der integrativen Erziehung in Kindertageseinrichtungen liegt darin, dass die Kinder noch unvoreingenommen aufeinander zugehen. Darüber hinaus ermöglicht sie allen Familien, den gemeinsamen Umgang von Menschen mit und ohne Behinderungen als Normalität des Alltags zu erleben. Durch die integrativen Einrichtungen wird einer Selbst- und Fremdwahrnehmung der Familien mit behinderten Kindern als Sondergruppe vorgebeugt.
In der Stadt Gotha werden insgesamt 102 integrative Plätze in dem AWO Kinderkarten Juri-Gagarin-Straße (55 Plätze) und in der Johanniter-Einrichtung in der Spohrstraße (40 Plätze) angeboten. Die Stadt Gotha unterhält von den insgesamt 17 Kindertagesstätten in Gotha neun eigene Kitas, von denen der „Sternenzauber” in der Tabarzer Straße seit dem 1.9.2012 sieben integrative Plätze anbietet. Dazu wurde eine Heilpädagogin zusätzlich für die integrativen Kinder eingestellt, die sich mit den Bedürfnissen und Entwicklungen der Kinder beschäftigt.
Integration in Kindertagesstätten beinhaltet die gemeinsame Erziehung von Kindern mit unterschiedlichen Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungen. Die integrative Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung bietet somit die Möglichkeit, jedes Kind unabhängig von der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit achten zu lernen und seine Verschiedenheit als Lebenstatsache zu erfahren.
Am Ausbau der integrativen Betreuung hält die Stadt Gotha weiterhin fest. Dazu ist perspektivisch vorgesehen, das „August-Köhler-Kinderhaus“ als weitere integrative Einrichtung zu etablieren. Bereits 10 Erzieherinnen nehmen an einer durch das Landratsamt Gotha co-finanzierten heilpädagogischen Zusatzqualifizierung teil, die über sieben Monate dauert und von der Stadtverwaltung Gotha finanziert wird.





















