Die eingetragenen Sportvereine des Landkreises Gotha können noch bis zum 31. Mai für das Schuljahr 2016/2017 Anträge zur Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises an das Landratsamt Gotha (Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur; 18.-März-Straße 50; 99867 Gotha) stellen. Darauf hat das Gothaer Landratsamt jüngst in einer Pressemitteilung verwiesen.
Beantragt werden kann die Nutzung der Sporthallen und Freisportanlagen mit den auf der Homepage des Landkreises Gotha unter www.landkreis-gotha.de veröffentlichten Formularen oder formlos unter Angabe nachfolgender Informationen:
- Name des beantragenden Vereins
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden
- beantragte Sportstätte
- gewünschter Nutzungstag mit Trainingszeit, Name und Telefonnummer des verantwortlichen Übungsleiters
Anträge zur Nutzung von Sporthallen und Freisportflächen im Rahmen von Turnieren, Wettkämpfen und Lehrgängen sind separat und unmittelbar nach Spielansetzungen durch die Fachverbände zu beantragen. Das Antragsformular im Bereich Dokumente, Stichwort Sportförderung, zu finden.





















