Ab Februar nur noch SEPA-Angaben zulässig

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Auf eine wichtige Änderung bei der Zulassung von Fahrzeugen weist das Straßenverkehrsamt des Landkreises Gotha hin. Ab 1. Februar müssen auf der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die zwingend bei der Zulassung vorzulegen ist, IBAN- und BIC-Zeichenfolge anstelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl mitgeteilt werden.

Ohne diese Angaben ist die Zulassung nicht mehr möglich. Hintergrund ist die Umstellung des Bundes auf das SEPA-Zahlverfahren zum Monatswechsel. Das Landratsamt Gotha stellt auf seiner Website www.kreis-gth.de im Bereich „Dokumente“ ein pdf-Formular für die Einzugsermächtigung bereit, das für die SEPA-Angaben bereits angepasst wurde. Die Behörde rät, diesen Vordruck zu nutzen.