Für die Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Jena am Sonntag, 6. Mai, können noch bis zum Freitag, 4. Mai, 18 Uhr die Wahlunterlagen beantragt werden. Diese Möglichkeit besteht mit der Wahlbenachrichtigungskarte, schriftlich oder online über den Internetwahlscheinantrag auf www.jena.de. Selbstverständlich können im Briefwahlbüro der Stadt Jena im Löbdergraben 12, 07743 Jena, 2. Etage Wahlscheine beantragt werden, dort kann auch direkt gewählt werden. Öffnungszeiten Donnerstag bis 19 Uhr und Freitag bis 18 Uhr.
Für alle Wähler die bereits zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hatten, wurden die Wahlunterlagen versendet. Für diese 4900 Wählerinnen und Wähler und alle anderen hinzukommenden Briefwähler gelten folgende Regularien: Wähler, die einen Wahlschein erhalten haben, können nur durch Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Sonntag, 6. Mai, bis 18 Uhr eingeht. Wahlbriefe können auch bis zu diesem Zeitpunkt Am Anger 15 abgegeben werden. Die Stimmabgabe im Wahllokal mit dem Wahlschein ist nicht möglich. Es müssen in jedem Fall die übersendeten Briefwahlunterlagen genutzt werden.
Die zugestellten Wahlbenachrichtigungskarten behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Sie sind beim Gang ins Wahllokal mitzubringen. Wer keine solche Wahlbenachrichtigungskarte mehr besitzt, muss den Bundespersonalausweis oder einen Reisepass zur Wahl mitbringen.























