Arbeitsagentur ab sofort auch per De-Mail erreichbar

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Eine Vielzahl von E-Mails erreicht täglich die Bundesagentur für Arbeit. Ein großes Problem stellte bislang die rechtssichere Identifikation des jeweiligen Kunden dar. Ab sofort können auch De-Mails an die Arbeitsagentur gesandt werden. Um eine solche Mail versenden zu können, müssen sich die Nutzer vorher bei einem speziellen Anbieter registrieren und zertifizieren lassen. Damit ist dann eine verschlüsselte Übersendung und zweifelsfreie Identifikation des Absenders möglich.

Ab dem 11. Februar können De-Mail Nutzer auch verschlüsselte Nachrichten rechtswirksam an die Agentur für Arbeit übermitteln. Durch eine Transportverschlüsselung der De-Mail ist ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und ein Mitlesen oder Ändern der Nachricht bzw. der beigefügten Dokumente wird verhindert. Mit Einführung der De-Mail wird ein digitaler Kanal etabliert, der Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit eine rechtssichere Kommunikation ermöglicht. Zukünftige, gesetzliche Anforderungen werden frühzeitig erfüllt. Kunden können ihre De-Mail an folgendes zentrales Postfach der Bundesagentur für Arbeit senden Zentrale.DE-Mail-Kundenservice@arbeitsagentur.de.

Vorerst gibt es nur für Kunden der Arbeitsagenturen die Möglichkeit, Unterlagen oder Mails über die De-Mail zu senden.

Den Kunden der Jobcentern steht der Zugangskanal De-Mail zunächst nicht zur Verfügung. Die De-Mail Adresse wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an einer zentralen Stelle unter arbeitsagentur.de veröffentlicht.

 

Gesetzlicher Hintergrund

Im Rahmen des Modernisierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ der Bundesregierung wurde das Vorhaben De-Mail gestartet. Grundlage der Initiative ist das in 2011 verabschiedete De-Mail-Gesetz und das in 2013 verabschiedete Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG). Resultierend daraus hat sich die Bundesagentur für Arbeit zum Ziel gesetzt, frühzeitig die De-Mail als Schriftformäquivalent einzuführen.