Ausschlussfrist für Saison – Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen beachten

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Im Winter können Baubetriebe Saison-Kurzarbeitergeld nutzen, um witterungsbedingte Arbeitsausfälle zu überbrücken.

Diese Förderung ist für die Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerkes, für Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und des Gerüstbaugewerbes nahezu kostenneutral. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt auf Antrag und wird durch die Experten der Agentur für Arbeit Jena veranlasst.

Für die Abrechnung der Leistungen ist von den Arbeitgebern eine Ausschlussfrist von drei Monaten zu beachten. Leistungsanträge sind für jeden Lohnabrechnungszeitraum innerhalb dieser Frist zu stellen.

Die Betriebe sollten deshalb die Leistungen (Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands- und Zuschusswintergeld sowie Erstattung der SV-Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) für die Schlechtwetterzeit 2011/2012 rechtzeitig beantragen.

Für die Einhaltung der Ausschlussfrist sind folgende Termine zu beachten:

Leistungsantrag für: spätester Abgabetermin

Dezember 2011    02. April 2012

Januar 2012     30. April 2012

Februar 2012    31. Mai 2012

März 2012         02. Juli 2012

Verspätet eingereichte Leistungsanträge müssen abgelehnt werden, weil es sich bei diesen Fristen um gesetzliche Ausschlussfristen handelt.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de .

Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Jena berät auch telefonisch unter 01801 66 44 66*.