Entlastung für den Reiseverkehr

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Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt vom 1. Juli bis 31. August 2012 bundesweit erneut die Ferienreiseverordnung. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Gotha hin. Die Regelung stellt faktisch eine Ausweitung des Sonntags¬fahrverbots für Lkw dar und untersagt Lastern mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auch samstags die Benutzung der Autobahnen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. Lkw mit Anhängern unterliegen ebenfalls dieser Einschränkung.

Im Landkreis Gotha betrifft die Regelung die gesamte Länge der Autobahn 4. Das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnung.