Fehlender Trennungsstrich ist kein Problem

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Schleichend und ohne großen Aufschrei hat er sich von den Kfz-Kennzeichen verabschiedet: der Trennungsstrich, der das Ortskürzel auf dem Nummernschild mit weiteren Buchstaben und Ziffern verband. In den Zulassungsbescheinigungen hingegen findet sich der kleine Balken noch – und das wird auch jenseits der Landesgrenzen anerkannt, stellt die Zulassungsbehörde des Landkreises Gotha klar. In den letzten Tagen gab es vermehrt besorgte Anfragen, ob Österreich und Italien die Fahrzeugpapiere akzeptierten, in denen das Kennzeichen mit Trennung vermerkt ist, währenddessen die Schilder am Wagen ohne auskommen. „Die Schreibweise ist in beiden Varianten gültig, so dass Reisende nach Österreich oder Italien keine Bedenken haben müssen, dass wegen der Eintragungen in den Fahrzeugschein (bzw. die Zulassungs¬bescheinigung Teil 1) Bußgeldern oder ähnliches fällig werden“, informiert Mario Weigand, Leiter des Straßenverkehrsamts im Landratsamt Gotha. Sowohl Österreich als auch Italien haben dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass beide Schreibweisen anerkannt werden.