Goldener Mittelweg gefunden!

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Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom August 2011 (Az. 9 C 2.11; 9 C 3.11; 9 C 4.11) haben den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden wie auch die Bürgerinitiativen und Solidargemeinschaften des Kreises Gotha gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V. vor die unbefriedigende Situation gestellt, dass auch nach über 20 Jahren seit der Gründung der Bürgerinitiativen sich das Karussell von Aufhebung und Neuerlass von Abgabenbescheiden neu drehen sollte. Gegenstand der Beurteilung durch die Gerichte war, wie sich der Umstand auswirktee, dass eine private Geschäftsbesorgungsgesellschaft bis Ende 2008 für den Zweckverband aauch bei der Erstellung von Abgabenbescheiden tätig war. Eine inhaltliche Klärung konnte nicht erfolgen. Aus jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen ging kein Verlierer hervor.

Dies zum Anlass nehmend haben sich der Sprecherrat der Bürgerinitiativen und Solidargemeinschaften des Kreises Gotha gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V. und der Wasser- und Abwasserzweckverband angenähert, um auf der Basis bestehender Gerichtsentscheidungen und für den Zweckverband unter Beachtung der rechtlichen Zulässigkeit einen für alle Beteiligten gangbaren Weg zu finden. Mit Beschluss Nr 35/2012 der öffentlichen Verbandsversammlung vom 11.09.2012 wurde dem Abschluss einer Rahmenvergleichsvereinbarung zugestimmt. Diese wurde am 19.12.2012 unterzeichnet. Ziel ist es, eine Vielzahl noch offener Widerspruchsverfahren ohne Fortführung weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit verbundener Zeitverzögerung zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende zu bringen. Hierfür wurden die Rahmenbedingungen geschaffen. Auf Basis der geschlossenen Vereinbarung ist für den Zweckverband gewährleistet, dass die Widerspruchsverfahren beendet und die hierfür bzw. in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten deutlich minimiert werden und keine weiteren Kosten für das Fortführen gerichtlicher Auseinandersetzungen und die Neuerstellung von Bescheiden entstehen.

H&H Makler