Mutmaßlicher Urheber von Anschlägen gegen Restaurant muss sich wegen Körperverletzung verantworten

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Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gegen einen 41-Jährigen Mann aus Erfurt Anklage wegen Körperverletzung in mehreren Fällen erhoben.  Ihm wird vorgeworfen, am 19.6.2013, 22.6.2013 und 29.6.2013 unter anderem im Bereich der Kundentoilette des Restaurants „Casa Mexicana“ in Erfurt Pfefferspray versprüht zu haben. In einem Fall soll er zudem eine Chlorreinigungstablette und saures Reinigungsmittel ausgebracht haben. Wie beabsichtigt, sollen sich hieraufhin stark beißende und die Atemwege und Augen reizende Dämpfe entwickelt haben

Bei den Anschlägen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft insgesamt 26 Menschen verletzt. Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus war in keinem Fall erforderlich. Der Angeschuldigte bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten. Er sei  umfangreich vorbestraft und habe zur Tatzeit unter Bewährung gestanden.

Die Staatsanwaltschaft sieht nach Abschluss der Ermittlungen jeweils hinreichenden Tatverdacht wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Die während der Ermittlungen erhobenen Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften seien indes nicht aufrecht erhalten worden. Vorsätzliche Köperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Das Ermittlungsverfahren wegen eines ähnlich gelagerten Falles am 24.6.2013 in der Warschauer Straße in Erfurt ist nicht Gegenstand der Anklage und wird auch nicht gegen den Angeschuldigten geführt.