Öffentliche Versteigerung von Fundsachen

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Die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen aus den Beständen des Fundbüros der Stadt Gotha findet am Freitag, dem 16.10.2015, ab 14:00 Uhr im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24 statt.

Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden öffentlich nach Höchstgebot versteigert. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Ein ersteigerter Gegenstand ist sofort zu bezahlen.

Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB, insbesondere gemäß §§ 979 ff.

Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt.

Geboten wird durch Handhebung.

Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:
Gebote bis 11,00 € in 1,00 €-Schritten
Gebote darüber bis 25,00 € in 2,00 €-Schritten
Gebote darüber in 5,00 €-Schritten

Die zugeschlagene Sache wird gegen Barzahlung ausgeliefert.

Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und/oder Sachmangels. Es wird gekauft wie gesehen!

Wird die ersteigerte Sache nicht sofort abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung.