Rechtzeitig arbeitsuchend melden

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Viele befristete Arbeitsverträge enden zum Jahresende. Für alle, deren Befristung zum 31.12.2015 ausläuft oder die eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt erhalten haben, gilt es, sich bis spätestens 30.09.2015 arbeitsuchend zu melden. Grundsätzlich sagt das Gesetz, dass sich Betroffene:

  • bei Befristungen spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder
  • umgehend nach dem Erhalt einer Kündigung

bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden müssen.

 

Besonders einfach geht die Arbeitsuchend-Meldung online. Dazu steht allen der eService zur Verfügung. „Über unsere Internetseite kann man sich einfach und unabhängig von den Öffnungszeiten bequem von zu Hause arbeitsuchend melden. Dieser Service spart Zeit und Wege. Die Meldung geht direkt bei uns ein und wird entsprechend bearbeitet. Gleichzeitig können die Kunden ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben und so für eine schnellere Vermittlung sorgen“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

 

Die frühzeitige Arbeitsuchend-Meldung hat das Ziel, unmittelbar eine Anschlussbeschäftigung zu suchen und so die Arbeitslosigkeit zu vermeiden. „Aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus ist es in der Regel leichter, eine neue Arbeit zu finden. Unser Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Zeit möglichst kurz zu halten“, so Ina Benad weiter.

 

Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, auch wenn der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Nach dem Gesetz können verpasste oder verspätete Meldungen mit Sperrzeiten sanktioniert werden.

 

Neben der Online-Meldung ist auch eine persönliche, schriftliche oder telefonische Meldung unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 möglich.

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