Seniorentag, Sängertreff und Faschingszug gesichert

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Die Finanzierung herausragender Veranstaltungen auf Kreisebene ist auch in den kommenden drei Jahren gesichert. Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha wird nach jüngster Entscheidung der Stiftungsgremien 2013, 2014 und 2015 den Kreiskarnevalsumzug, das Kreissängertreffen und den Kreisseniorentag mit insgesamt 33.000 Euro bezuschussen.

Konkret bedeutet dieser Beschluss eine jährliche Unterstützung der ausrichtenden Gemeinde des Kreisseniorentages in Höhe von 7.000 Euro, eine Zuwendung von 2.500 Euro für den jeweiligen Ausrichter des Kreiskarnevalsumzugs sowie 1.500 Euro für die Kreissängertreffen per annum. Ein großer Wurf und ein deutliches Zeichen der Verbundenheit der Stiftung mit dem Landkreis, urteilt Landrat Konrad Gießmann: „Ich freue mich sehr, dass die Regionalstiftung an die gute Tradition anknüpft, für die wir 2009 den Grundstein gelegt haben, und ihre Förderung der Veranstaltungen damit nahtlos fortsetzt. Mit dieser Entscheidung verschafft die Regionalstiftung allen ehrenamtlichen Organisatoren und Helfern dieser drei Veranstaltungshöhepunkte die notwendige Planungs¬sicherheit.“

Aus Sicht der Regionalstiftung eine folgerichtige Entscheidung: „Der Landkreis Gotha ist unser Geschäftsgebiet, dem wir gern etwas zurückgeben. Deshalb unterstützen und beteiligen wir uns sehr gern an hiesigen Veranstaltungen und sind froh, dass die großen regionalen Höhepunkte weiterhin stattfinden können “, begründet Jörg Krieglstein, Stiftungsvorstandsvorsitzender der Regionalstiftung und Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Gotha, die Entscheidung.

Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha leistet mit der Bereitstellung der Fördermittel einen weiteren Beitrag zur Unterstützung der Arbeit der vielen Vereine, Verbände und Institutionen in der Region. Alljährlich stehen aus den Erträgen des Stiftungskapitals in Höhe von zehn Mio. Euro Mittel bereit, über die in den nächsten Stiftungsratssitzungen entschieden wird. Bis dahin können entsprechende Anträge mit einer ausführlichen Beschreibung des Vorhabens, dem Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie einem Finanzierungsplan eingereicht werden. Die Anträge nimmt der

Vorstand der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha
Lutherstr. 2-4
99867 Gotha

entgegen.

Weitere Informationen zur Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha sowie zum Antragsformular sind unter www.kreissparkasse-gotha.de/regionalstiftung abrufbar.