Corona-Krise: Bund und Bundesländer verständigen sich auf Kontaktverbot

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Jetzt ist es amtlich: Der Bund hat sich mit den Bundesländern auf ein Kontaktverbot verständigt.

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Der gemeinsame Neun-Punkte-Plan sieht wie folgt aus:

  • Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden demnach grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
  • Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben.
  • Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – darunter Friseure und Kosmetikstudios – sollen geschlossen sein. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
  • Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
  • Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
  • Die Punkte gelten zunächst für zwei Wochen, so die Vereinbarung.

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