Das Entsetzen ist bereits verflogen. Dennoch ist im Jugendamt des Landkreises Gotha niemand zufrieden mit den Ergebnissen der jüngsten Testkäufe von Alkohol und Zigaretten an Minderjährige.
Ende Mai war Sven Zeilmann-Kerber erneut unterwegs und prüfte die Gewerbetreibenden auf Herz und Niere. Mit Unterstützung minderjährigen Testkäufer konnte erneut die Aktion „Testkauf” durchgeführt werden.
Dieses Mal beschränkte sich das Jugendamt nicht auf die Stadt Gotha. Im Mai ging es nach Waltershausen. Vier Geschäfte – darunter Einzelhändler und große Supermärkte – besuchte eine 17-jährige Testkäuferin. Ziel war es, zu überprüfen, inwieweit sich Kassierer und Ladeninhaber an die Vorgaben des Jugendschutzes halten.
Und wie schnitten die Läden ab? Sven Zeilmann-Kerber vom Jugendamt äußerte sich entrüstet: „Alle vier Händler fielen durch!“ Ein niederschmetterndes Ergebnis. Besonders bei Supermärkten wurde Zeilmann-Kerber stutzig: „Die Kassensysteme zeigen bei Alkohol- und Tabakprodukten automatisch eine Warnung an. Bei der Überprüfung gibt das System sogar vor, auf welche Altersgrenze zu achten ist.“ Bei ausbleibender Kontrolle in diesen Fällen geht der Mitarbeiter für Jugendschutz von einer vorsätzlichen Ausgabe der verbotenen Ware aus.
Personen unter 18 Jahren dürfen keine hochprozentigen alkoholischen Getränke und Tabakwaren erwerben. Der 17-jährigen Testkäuferin gelang es dennoch, Vapes, Pods und Liköre zu kaufen. Nicht ein einziges Mal wurde nach dem Personalausweis gefragt.
„Die erste Reaktion, die ich erhielt, nachdem ich mich zu erkennen gab, lautete häufig: ‚Wir haben sehr viel Stress’“, so Zeilmann-Kerber. Doch dies könne beim Jugendschutz nicht berücksichtigt werden. Die Ausweiskontrollen seien verpflichtend, da gebe es keine zwei Meinungen.
Jugendamtsleiter Thomas Jacob fügte beiläufig hinzu: „Wer sich die Zeit nimmt, nach Apps und Bonusprogrammen zu fragen, kann auch einen Ausweis kontrollieren.“ Die Händler müssen sich nun auf Nachkontrollen einstellen. Außerdem erwartet sie ein Bußgeld. Dreimal fallen 500 Euro an, einmal 1.000 Euro.
Insgesamt zeigte sich, wie wichtig unangekündigte Testkäufe weiterhin seien, betonte Thomas Jacob.
Die positive Entwicklung in Gotha erhoffen sich die Mitarbeiter des Jugendamts im Landkreis nun auch für Waltershausen. Dabei gehe es nicht darum, jeden einzelnen Gewerbetreibenden zu kontrollieren. „Es soll sich unter den Händlern herumsprechen. Die Sensibilisierung für den Jugendschutz ist uns wichtig. Wenn das Jugendamt kommt, soll es kein Fehlverhalten feststellen müssen“, äußerte sich Landrat Onno Eckert.
Und so ziehen Sven Zeilmann-Kerber und seine jungen Testkäufer weiter durch den Landkreis Gotha und stellen den einen oder anderen Einzelhändler auf die Probe.
Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Oscar am Freitag-Magazin, Ausgabe 6 (2026)





















