NABU Thüringen: Abschuss von Wölfen ist kein Weidetierschutz

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Wolf auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf - Foto: S. Böttner

Der NABU Thüringen fordert nach eigenen Angaben das Thüringer Umweltministerium auf, seine Haltung in Bezug auf den Bescheid zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin zu überdenken.

„Das Thüringer Umweltministerium muss zunächst einmal die Wirksamkeit der erweiterten Herdenschutzmaßnahmen im Gebiet um Ohrdruf abwarten, für die es richtigerweise gesorgt hat. Sollte die Verwaltung trotz allem einen Abschuss für erforderlich halten, muss sie ihre Hausaufgaben machen und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (Fauna-Flora-Habitat) für das Natura2000 Gebiet, in dem die Wölfin vorkommt, durchführen lassen“, fordert Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Falls die FFH-Verträglichkeitsprüfung zu dem Schluss kommt, dass eine Entnahme der Ohrdrufer Wölfin gerechtfertigt ist, dann muss der Bescheid so angelegt sein, dass das Überleben der anderen in dem Gebiet vorkommenden Wölfe gesichert wird.“ Dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist, bestätigt auch das Oberverwaltungsgericht in Weimar, welches die bisherige Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Wölfin ausgesetzt hat.

Aktuell fordert das Thüringer Umweltministerium mehr Unterstützung durch den Bund für einen erleichterten Abschuss von Wölfen, der insbesondere von Weidetierhaltern eingefordert wird. Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund betont dabei, dass es bei ihren Forderungen auch darum gehe, hinreichend Akzeptanz für den Wolf in der Bevölkerung zu schaffen. Dies ist für den NABU Thüringen unverständlich, da sich die Akzeptanz gegenüber dem Wolf in Thüringen und auch in Deutschland auf einem hohen Niveau bewegt. „Natürlich müssen Weidetierhalter ausreichend unterstützt werden. Dies fordern wir ebenfalls schon lange. Thüringen geht mit der Schaf-Ziegenprämie, der Förderung von technischen Herdenschutzmaßnahmen bis hin zur Förderung bei der Anschaffung und der Unterhaltung von Herdenschutzhunden einen sehr guten Weg. Die Akzeptanz für den Wolf wird aber nicht durch die Erleichterung von Abschüssen gesteigert – erst recht nicht, wenn der Abschuss ein ganzes Wolfsrudel gefährdet“, so der NABU-Landesvorsitzende. Wichtig ist ein Schutz der Weidetiere, bei dem ein Abschuss eben nur das letzte Mittel sein kann und als solches auch nach geltender Rechtslage möglich ist.

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