Thüringens Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, hat gestern die Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.
Das betrifft u. a., dass:
- Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern am 24. April statt am 27. April wieder öffnen dürfen
- Gottesdienste ab 3. Mai (bis 30 Personen) und sonstige Versammlungen ab 4. Mai (unter freiem Himmel bis 50 Personen) wieder erlaubt sind.
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