Thüringen: Geänderte Corona-Regeln festgelegt

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(c) Heike Werner

Thüringens Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, hat gestern die Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.

Das betrifft u. a., dass:

  • Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern am 24. April statt am 27. April wieder öffnen dürfen
  • Gottesdienste ab 3. Mai (bis 30 Personen) und sonstige Versammlungen ab 4. Mai (unter freiem Himmel bis 50 Personen) wieder erlaubt sind.

Das 14-seitige Papier als PDF zum Download!

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