Entnahme mit Augenmaß

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Der NABU Thüringen befürwortet nach eigenen Angaben aus Sicht des Artenschutzes die Bemühungen des Umweltministeriums um die zügige Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge am Standortübungsplatz „Gotha-Ohrdruf“. Kritisiert wird hingegen die damit verbundene Allgemeinverfügung des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zur beabsichtigten Entnahme.

Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber sollen demnach Jagd auf Wolf-Hund-Mischlinge machen können. „Aus unserer Sicht erhöht die Ausweitung des Kreises der Abschussberechtigten auf sämtliche Jagdausübungsberechtigte die Wahrscheinlichkeit, dass auch Wölfe getötet oder verletzt werden können“, sagt Silvester Tamás der Sprecher der Landesarbeitsgruppe für Luchs und Wolf beim NABU Thüringen. „Ein Abschuss der Ohrdrufer Wölfin und des mit ihr verpaarten Wolfsrüden muss unbedingt vermieden werden.“ Um Fehlabschüsse von Wölfen auszuschließen hat der Naturschutzverband den Freistaat in einer Stellungnahme aufgefordert, den Kreis auf gezielt ausgewähltes und fachlich speziell geschultes Personal zu beschränken. Laut aktueller Pressemitteilung des Thüringer Umweltministeriums wurde dieser Forderung nun nicht entsprochen. „Wir finden es bedauerlich, dass unsere Sicherheitsbedenken nicht ernst genommen wurden. Aktuell befinden sich die Wölfe zudem in der Ranz- also Verpaarungszeit von Wölfen. Der versehentliche Abschuss eines Wolfes oder gar beider Wölfe würde die erwartete Reproduktion und die Ausbreitung der Wölfe an einem so wichtigen Außenposten der Zentraleuropäischen Wolfspopulation, wie es Thüringen aktuell ist, um Jahre zurückwerfen“, so Tamás. Obendrein kann es sein, dass der Schütze, welcher den Tod eines Wolfes zu verantworten hat, mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Der NABU Thüringen fordert den Freistaat deshalb auf, nur einen kleinen Kreis qualifizierter Personen, welche fachlich hinreichend intensiv geschult worden sind, zum Beispiel aus den Reihen von Berufsjägern, mit der Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge zu beauftragen.

Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Das Nachstellen, Fangen, Verletzen und Töten von Wölfen wird nach deutschem Recht mit bis zu 50.000 Euro Strafgeld oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt.

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