Borkenkäferholz kein minderwertiges Holzprodukt

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Keine Einschränkung von Festigkeit und Stabilität beim Einsatz von „Borkenkäferholz“ im Holzbau wie hier an einem Beispiel aus Bad Berka zu sehen ist – allerdings werden dem Waldbesitzenden empfindliche Preisabschläge aufgebürdet. Foto: Horst Sproßmann

Borkenkäferholz aus dem Wald ist für den Holzbau geeignet und zulässig. Trotzdem besteht die Holzindustrie auf Preisabschläge – die von den Klimawandelfolgen betroffenen Waldbesitzenden sind die Leidtragenden, ebenso der Klimaschutz selbst

Erfurt (red/hs, 9. August). Borkenkäferholz, wie es voraussichtlich in diesem Jahr wieder in großen Mengen anfallen wird, ist kein minderwertiges Produkt oder gar Abfall. Es kann, wie planmäßig geerntetes Holz, zu Schnittholz verarbeitet werden oder auch Verwendung in der Papier- und Holzwerkstoffindustrie finden.

Gerade im Holzbau, einem wichtigen Einsatzbereich des Nadelschnittholzes, ist Borkenkäferholz geeignet und zulässig. Denn Festigkeit und Stabilität des Borkenkäferholzes, dies zeigen viele Untersuchungen, sind nicht beeinträchtigt, da der Borkenkäfer gar nicht im Holzkörper, sondern im Bast unter der Rinde brütet.

Trotz dieser Tatsache werden Waldbesitzenden in Thüringen beim Verkauf des Borkenkäferholzes schmerzliche Preisabschläge zugemutet. Gleichzeitig sind die Schnittholzpreise auf dem Weltmarkt innerhalb kürzester Zeit in die Höhe geschnellt.

Borkenkäferholz mit 20 % Preisabschlag
„Für Borkenkäferholz müssen Waldbesitzende beim Verkauf an die Holzindustrie Abschläge hinnehmen, teils 20 % und mehr“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Dabei muss Schnittholz, unabhängig davon, ob der nachhaltige Rohstoff regulär oder außerplanmäßig geerntet wurde, die Kriterien der Norm DIN 4074 erfüllen. Da Rohholz in den Sägewerken vor der Verarbeitung komplett entrindet wird, ist das Sägeholz vollständig borkenkäferfrei. Zusätzlich erfolgt für Schnittholz nach dem Verarbeitungsvorgang eine technische Trocknung, ein Befall mit Borkenkäfern ist somit verhindert.

Bläuliche Verfärbung ist zulässig
Die Folge eines Borkenkäferbefalls kann eine Blauverfärbung des Holzes sein. Diese ist gemäß Norm DIN 4074 unbegrenzt zulässig. Der Bläuepilz ist ein rein optischer Mangel, der die Festigkeit nicht beeinträchtigt. Im Holzbau wird Holz überwiegend im nicht sichtbaren Bereich eingesetzt, eine Verfärbung ist dort unerheblich. Im sichtbaren Bereich können Blaufärbungen teils technisch aufgelöst werden.

Holzbau ist aktiver Klimaschutz
Holzbau ist aktiver Klimaschutz. Zum einen lagert verbautes Holz klimaschädlichen Kohlenstoff langfristig ein. So entlastet ein Einfamilienhaus aus Holz das Klima um bis zu 80 Tonnen CO₂. Der regional verfügbare Roh-, Bau- und Werkstoff Holz ersetzt außerdem den Einsatz von konkurrierenden, energieintensiv und damit klimaschädlich herstellbaren Baustoffen wie Beton, Kunststoff, Glas oder Aluminium und erhöht damit nochmals die positive Klimabilanz.

H&H Makler

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