Wegen Geflügelpest wieder Stallpflicht angeordnet

0
920

Landkreis (red, 25. März). Im Landkreis Weimarer Land ist in einem Geflügelbestand der Erreger der Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen worden. Damit ist von einer anhaltend hohen Seuchengefährdung für alle Gefügelbestände auszugehen.

Deshalb wird in einer Allgemeinverfügung des Landrates, die auf der Website des Landkreises am 26. März veröffentlicht werden wird, eine flächendeckende Aufstallpflicht für den gesamten Landkreis Gotha angeordnet.

Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, halten. Jeglicher Kontakt mit Wildvögeln muss unterbunden werden. Zudem werden alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, diese Meldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich nachzuholen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 27. März 2021 in Kraft und kann unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Darüber hinaus hat das Land Thüringen in einer Allgemeinverfügung vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen in einer Notfallbekanntmachung festgelegt. Diese ist über die Startseite der TLV-Homepage einzusehen und gilt ab 8. Januar 2020: https://verbraucherschutz.thueringen.de/

Stichwort Geflügelpest

Die Geflügelpest oder Vogelgrippe wird durch unterschiedliche Subtypen eines Virus ausgelöst und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel und zu großen wirtschaftlichen Verlusten.

H&H Makler

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT