Die Gewerbe-, Grund-. und Hundesteuern sowie die Straßenreinigungsgebühr für das II. Quartal 2012 sind am 15.05.2012 fällig.
Die Grundsteuern für das Jahr 2012 werden entsprechend den vorliegenden Bescheiden festgesetzt und sind zu den angegebenen Fälligkeiten zu entrichten.
Überweisungen können auf folgende Kontonummern erfolgen:
Sparkasse Waltershausen BLZ 82052020 Konto-Nr. 0600000028
Volksbank Waltershausen BLZ 82064038 Konto-Nr. 503460
Deutsche Bank Waltershausen BLZ 82070000 Konto-Nr. 6500060
Bareinzahlungen nimmt die Stadtkasse der Stadtverwaltung entgegen.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, ist in jedem Fall die Steuernummer anzugeben.





















