Jörg Krieglstein: Was Sie bei Überweisungen jetzt beachten müssen!

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Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echt­zeit­- wie auch Stan-dardüberweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Ab dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei der Kreissparkasse Gotha, ebenso bei allen anderen deutschen Banken und Kreditinstituten. Konkret heißt das, dass ab seit dem 5. Oktober bei Überweisungen automatisch geprüft wird, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Das gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeit­über-weisungen, Daueraufträge und Terminüber­weisungen. Diese Prüfung hilft, Zahlendreher, falsche Angaben und Betrug zu vermeiden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden. Jörg Krieglstein, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Gotha, erklärt im Gespräch mit dem Gothaer Lokalfernsehen Oscar am Freitag-TV die Details.

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