Widerstand gegen die Polizei

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Weil ein 24-Jähriger und ein 25-Jähriger am 15.12.2012 gegen 04:40 Uhr auf einem Firmengelände umherliefen, rief ein Mitarbeiter die Polizei, welche die beiden Männer kontrollierte. Bei der Kontrolle wurde einer der Männer verbal ausfällig. Zur Beruhigung sollte eine räumliche Trennung erfolgen. Offenbar waren aber die 2,31 Promille des 24-jährigen doch etwas zu viel Alkohol im Blut. Beim Agieren der Polizei schlug er einem Beamten mit der Faust ins Gesicht. Der Beamte erlitt zwar Schmerzen, blieb aber unverletzt. Eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde aufgenommen.

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