Der Fall um einen lebendig begrabenen Eisenacher geht vor den Bundesgerichtshof.
„Die Verteidigung des Angeklagten hat Revision eingelegt“, sagte Bernhardt Landwehr, Sprecher des Meininger Landgerichts ANTENNE THÜRINGEN. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil auf eventuelle Rechtsfehler untersuchen.
Die Richter am Landgericht hatten vor einer Woche einen 42-jährigen wegen Totschlags zu 12 Jahren Haft verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte in Eisenach einem 33-jährigen den Schädel eingeschlagen und das Opfer bewusstlos in einem Erdloch vergraben bis es erstickte.























