„Himmelsteiche“ in Leutra

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Fliesenstudio Arnold

Im Frühjahr 2011 wurden durch die Firma Boock im Auftrag des Fachdienstes Umweltschutz im Geschützten Landschaftsbestandteil „Hangquellmoor Leutra“ am westlichen Ortsausgang von Leutra zwei „Himmelsteiche“ angelegt.

Die beiden Kleingewässer, mit Größen von jeweils 54 m² und 25 m², sind nicht tiefer als 70 cm und weisen eine sehr flach auslaufende Uferböschung auf. Auf den abgeschobenen Flächen außerhalb der Tümpelflächen wurde feiner nährstoffarmer, lehmiger Kalkschotter in einer Dicke von 10 bis 15 cm eingebaut. Als „Himmelsteiche“ bezeichnet man kleine Standgewässer, die nicht durch einen Zustrom von Wasser, sondern lediglich durch atmosphärische Niederschläge gespeist werden.

Sie werden sinngemäß „vom Himmel“ mit Regen befüllt. Dementsprechend sind die Wasserstände sehr gering und die Tümpel im Schutzgebiet werden periodisch trocken fallen. Diese dynamischen Verhältnisse bieten v.a. konkurrenzschwachen Arten günstige Lebensbedingungen.

Die beiden neuen Tümpel sollen die vorhandenen Lebensräume ergänzen und die Ansiedlung von an Kleingewässer gebundener Tier- und Pflanzenarten ermöglichen. Als Vertreter der Amphibien kann man geschützte Arten wie den Teich- und Bergmolch, die Erdkröte sowie den Gras- und Teichfrosch erwarten. Um eine ungestörte Entwicklung zu ermöglichen, ist deshalb das Aussetzen von Tier- und Pflanzenarten unbedingt zu unterlassen. Generell ist es gesetzlich verboten, Tier- und Pflanzenarten ohne Genehmigung in der freien Landschaft auszubringen.

Bis zum Jahr 2005 befand sich auf der betreffenden Teilfläche ein Gartengrundstück, welches nicht mehr genutzt wurde. Im Zuge des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sophienhöhe“ wurde für den zu erwartenden Verlust von Gärten, Grünflächen und Ruderalfluren sowie Gehölzfällungen eine Ausgleichsmaßnahme auf dieser Fläche realisiert. Die Kompensationsmaßnahme umfasste den Abriss und die Entsiegelung eines Gartenhauses, einer Terrasse, eines Gewächshauses sowie kleinerer Nebenanlagen und der zuführenden Wege sowie die Entfernung des Zaunes. Die Flächen werden vom Fachdienst Umweltschutz unterhalten und gepflegt.

Publiziert am 27. Juni 2011, 14:57 Uhr

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