Im Jahr 2011 besuchten insgesamt 32.686 Personen das BürgerBüro der Stadtverwaltung Gotha, um die verschiedensten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und wurden dabei von den acht MitarbeiterInnen des BürgerBüros betreut. Das entspricht einem Durchschnitt von 129 Bürgern je Arbeitstag.
Den größten Aufgabenbereich im BürgerBüro der Stadtverwaltung Gotha nimmt mit rund 40 % die Bearbeitung von Anträgen auf einen Personalausweis bzw. Reisepass in Anspruch. Ein weiterer großer Bestandteil der Tätigkeiten sind An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes. Dabei verlegten im vergangenen Jahr 90 Personen mehr ihren Wohnsitz nach Gotha, als Bürger nach außerhalb verzogen sind. Die Erteilung von Melderegisterauskünften der verschiedensten Art nimmt ebenfalls einen sehr großen Umfang im Aufgabengebiet des BürgerBüros, vor allem im Hintergrundbereich, ein. Fast ein Viertel aller BürgerBüro-Besucher möchte nur Gelbe Säcke abholen.
Das BürgerBüro unterbreitet zahlreiche Angebote:
Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren
Die Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre ist ein wichtiges Präventionsmittel für den Schutz und die Sicherheit von Privatpersonen. Die Meldebehörde (Bürgerbüro) darf einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte erteilen. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die Person ein berechtigtes Interesse schriftlich in einem Antrag im Bürgerbüro darlegen kann, dass solche Auskünfte über Sie an private Dritte nicht erteilt werden sollen. Voraussetzungen, Hinweise und rechtliche Grundlagen können auch im Internet unter www.gotha.de nachgelesen werden.
Die Eintragung einer Auskunftssperre setzt voraus, dass die Person bei Antragstellung Tatsachen darlegen und glaubhaft machen muss, weshalb ihr durch eine Auskunftserteilung aus dem Melderegister eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen. Die Auskunftssperre gilt nicht für Behörden, Gerichte und Krankenkassen. Der Geltungsbereich liegt zudem im Ermessen des Bürgerbüros. Außerdem muss für jeden Wohnsitz gesondert eine Auskunftssperre beantragt werden.
Die Übermittlungssperre ist jederzeit ohne Angaben von Gründen nur beim Bürgerbüro möglich. Mit der Übermittlungssperre kann man
• der Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (auch die des Ehegatten)
• der Weitergabe an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
• der Weitergabe an Adressbuchverlage
• der Weitergabe an Private im Falle des automatisierten Abrufs über das Internet
• der Bekanntgabe von Jubiläen z.B. Geburtstage und bei Hochzeitstagen (hier ist die Zustimmung von beiden Ehepartnern erforderlich)
widersprechen.
Ummeldung
Nach einem Umzug und anschließender Ummeldung des Wohnsitzes erfolgt durch das Bürgerbüro keine Weiterleitung der Meldedaten an Firmen und andere Institutionen. Alle Bürger sind verpflichtet, nach einem Umzug anderen Behörden, unter anderem der KFZ–Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle, dem Telefonanschlussanbieter usw. die neue Anschrift mitzuteilen. Durch das Bürgerbüro erfolgt keine Datenweiterleitung. Jede Person, die verzieht, ist selbst für die Mitteilung der neuen Anschrift an Behörden, Krankenkassen, Banken, Versicherungen und dergleichen verantwortlich. Ebenso besteht eine Kennzeichnungspflicht für Briefkasten- und Klingelschilder nach dem geltenden Recht von 1871, auf das sich die Deutsche Post und die Telekom berufen.
Wartezeiten im BürgerBüro
Die Entwicklung der Wartezeiten hat sich im Jahr 2011 positiv entwickelt. Rund 88 % der Besucher konnten ihre Anliegen nach fünf Minuten Wartezeit darlegen. Nur drei Prozent aller Besucher warteten zwischen zehn bis fünfzehn Minuten und ebenso viele mehr als fünfzehn Minuten.
Leistungsspektrum des Bürgerbüros
1. Auskunftssperren beantragen bzw. löschen
2. Beglaubigungen von Kopien: Zeugnisse; Unterschriften
3. Bewohnerparkbescheinigung
4. Bürgertelefon
5. Bußgeldzahlungsannahme
6. Fischereischein beantragen
7. Fliegende Bauten (Großzelte) Gebühren entgegennehmen
8. Fließgewässerbeeinträchtigungen melden
9. Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister beantragen
10. Fundsachen – Annahme
11. Fundsachen – Ausgabe
12. Fundsachen nachfragen
13. Gelber Sack – Ausgabe am Empfang
14. Gewerbezentralregisterauskünfte beantragen
15. Grundsteuerzahlungen entgegennehmen
16. Hauptwohnung an- und ummelden
17. Haushaltsbescheinigung
18. Hunde – An- und Abmeldung entgegennehmen
19. Hundesteuer – Zahlungen annehmen
20. Kinderreisepass beantragen
21. Kindertagesstättengebührenzahlungen entgegennehmen
22. Mängelmeldungen aus dem Stadtgebiet entgegennehmen
23. Meldebescheinigung
24. Melderegisterauskunft beantworten
25. Nahverkehrsfahrpläne am Empfang verkaufen
26. Nahverkehrsfahrscheine am Empfang verkaufen
27. Nebenwohnung an-, um- und abmelden
28. Nutzungsgebührenzahlungen entgegennehmen
29. Pachtzahlungen entgegennehmen
30. Personalausweis beantragen
31. Reisepass beantragen
32. Satzungen – Auskünfte
33. Stadtpass beantragen
34. Stadtpassverlängerung beantragen
35. Status der Reisepassbearbeitung erfragen
36. Straßenreinigungsgebührenzahlungen entgegen nehmen
37. Straßenverzeichnis Ausgabe und Auskunftserteilung
38. Übermittlungssperren beantragen bzw. löschen
39. Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
40. Veranstaltungstermine
41. Verkehrszeichenbeschädigungen melden
42. Vorläufigen Personalausweis beantragen
43. Vorläufigen Reisepass für Ausnahmefälle beantragen
44. Wohngeldanträge entgegen nehmen
45. Wohnungsnotfälle melden





















