Anträge auf Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit noch bis Ende März möglich

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Auch in diesem Jahr können Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit gestellt werden. Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt.

Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen, d.h. für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes und die Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für Aufwandsentschädigungen.

Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts noch bis einschließlich 31. März gestellt werden.
Das einseitige Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind auf der Internetseite der Stadt Jena „www.jena.de“ unter dem Suchbegriff „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ zu finden.

Das Formular kann persönlich oder per Post eingereicht werden: Stadtverwaltung Jena, Dezernat für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice, Fachdienst Haushalt und Controlling, Michael Pehle, Löbdergraben 12, 07743 Jena. Fragen beantwortet Michael Pehle, Telefon 49-3028.

H&H Makler