Arbeitsbescheinigung zügig ausfüllen

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Eine Entlassung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt. Um zügig Arbeitslosengeld zu erhalten, brauchen die ehemaligen Beschäftigten die Arbeitsbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber. Diese ist vom Unternehmen mit der Verdiensthöhe und den Gründen des Beschäftigungsendes auszufüllen. Nur mit der Arbeitsbescheinigung kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen und die Menschen können sich voll und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt – auf die Arbeitsuche.

Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist übrigens nicht erforderlich den letzten Verdienst zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird. Die Bescheinigung kann also bereits vor der letzten Abrechnung ausgefüllt werden. „Für eine zügige Bearbeitung ist das zeitnahe Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung und deren Rücksendung durch den ehemaligen Arbeitgeber wichtig, damit wir arbeitslosen Menschen schnell ihr Arbeitslosengeld auszahlen können. Dies kann am schnellsten über das Internet erfolgen“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

 

Die online-Bescheinigung ist zu finden unter www.arbeitsagentur.de -> Formulare -> Unternehmen.