Arbeitslos und Urlaub?

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Vorher die Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters 
einholen!

Bald beginnen die Sommerferien – viele Familien verreisen und treten ihren Jahresurlaub an. Kunden der Agentur für Arbeit Jena einschließlich aller Dienststellen, der Jobcenter Saale-Holzland-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt sind grundsätzlich verpflichtet, ihren auswärtigen Aufenthalt vor Reiseantritt mitzuteilen. Der Arbeitsvermittler kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr bei weiterer Zahlung des Arbeitslosengeldes zustimmen, wenn eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung in diesem Zeitraum voraussichtlich nicht zu erwarten ist.

Die Mitteilung eines geplanten auswärtigen Aufenthaltes kann auch telefonisch erfolgen. In den meisten Fällen erteilt dann der Mitarbeiter des ServiceCenters bereits die Genehmigung.
Die Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern sollte mindestens 1 Woche vor Urlaubsantritt erfolgen.

Weitere Fragen rund um das Thema Ortsabwesenheit beantworten die Telefonserviceberater der Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00.
Kunden des Jobcenters Saalfeld Rudolstadt 
wählen bitte Tel: 03671 5320 100 und Kunden des Jobcenters 
Saale-Holzland-Kreis wählen Tel.: 036691 49 100.