Ausweichparkplätze für Nutzer privater Stellplätze im Festgelände

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Die Planungen für die Verkehrsorganisation im und um das Festgelände zum Thüringentag 2011 in unserer Stadt stehen kurz vor dem Abschluss. Das Festgelände innerhalb des Residenzstadtringes kann nur am Freitag, 08.07.2011 bis 12.00 Uhr, am Samstag, 09.07.2011 zwischen 02.00 Uhr und 09.00 Uhr und am Sonntag, 10.07.2011 zwischen 02.00 Uhr und 09.00 Uhr  und ab 19.00 Uhr befahren werden.

Fahrzeuge, die auf privaten Stellplätzen innerhalb des Festgeländes abgestellt sind, können diese Stellplätze außerhalb der genannten Zeiten nicht verlassen oder erreichen. Wer sein Fahrzeug während der Sperrzeiten nutzen möchte, hat die Möglichkeit, einen zentrumsnahen Parkplatz zu beantragen. Dieser Parkplatz kann vom Freitag, 08.07.2011, 10.00 Uhr bis zum Montag, 11.07.2011, 08.00 Uhr kostenlos genutzt werden.

Wer bisher noch keinen Ausweichparkplatz beantragt hat, kann bis zum 20.05.2011 einen entsprechenden Antrag schriftlich bei der Stadt Gotha, Amt 30, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha, per Fax unter 03621/222 703 bzw. per e-Mail unter  HYPERLINK „mailto:amt30@gotha.de“ \o „mailto:amt30@gotha.de“ amt30@gotha.de stellen. Rückfragen sind unter der Tel.-Nr. 03621/222 715 möglich.

Anträge, die nach dem 20.05.2011 eingehen, können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Publiziert: 10. Mai 2011, 6.41 Uhr